Wird ein Mieter tot in der Wohnung gefunden, sichern Polizei und ggf. Staatsanwaltschaft zunächst den Bereich. Bis die Freigabe erfolgt, dürfen Sie die Räume nicht betreten, auch nicht mit Ihrem Zweitschlüssel. Erst wenn Polizei oder Nachlassgericht informieren, dass die Wohnung freigegeben ist, können Sie den nächsten Schritt planen.
In vielen Fällen informiert das Nachlassgericht die Erben oder bestellt einen Nachlasspfleger. Dieser vertritt dann den Nachlass gegenüber Ihnen als Vermieter. Parallel dazu lohnt sich früh der Kontakt zu einem Fachbetrieb für eine kostenlose Besichtigung, um Schäden, Geruchsbelastung und den Umfang einer möglichen Sanierung realistisch einzuschätzen.
Der Mietvertrag endet beim Tod des Mieters nicht automatisch. Nach § 563 BGB geht das Mietverhältnis auf Erben oder andere Eintrittsberechtigte über. Diese können innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Todesfall kündigen (§ 564 BGB), bis dahin besteht der Anspruch auf Miete fort.
Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung vor Beginn jeder Maßnahme sorgfältig mit Fotos. Diese Unterlagen brauchen Sie später für Versicherungen oder wenn es Streit über Schäden und Kosten gibt.
Die Erben haften für Verbindlichkeiten des Verstorbenen, dazu zählen auch Reinigungskosten und Schäden durch längere Liegezeit. Die Gebäudeversicherung des Vermieters greift bei Schäden an der Bausubstanz, die Hausratversicherung des Verstorbenen kann weitere Kosten abdecken.
Lehnen alle potenziellen Erben das Erbe ab, setzt das Gericht häufig einen Nachlasspfleger ein, der prüft, ob aus dem vorhandenen Nachlass gezahlt werden kann. Reicht das Vermögen nicht aus, bleiben Vermieter unter Umständen auf Teilen der Kosten sitzen.
Bei starkem Verwesungsgeruch oder sichtbarer Kontamination reicht normale Gebäudereinigung nicht aus. Fachbetriebe arbeiten nach RKI-Richtlinien, BiostoffV und setzen VAH-gelistete Desinfektionsmittel ein.
Der Ablauf: kostenlose Besichtigung vor Ort, schriftliches Angebot, Desinfektion und Entfernung kontaminierter Materialien, Geruchsneutralisation (Ozonbehandlung ab 12 €/m²), abschließende Kontrolle. Die Kosten beginnen ab 500 € für kleinere Bereiche, Entsorgung ab ca. 40 €/m³.
Nach abgeschlossener Reinigung und Geruchsneutralisation lässt sich die Wohnung in Wegberg wieder vermieten. Viele Vermieter fragen, ob sie künftige Mieter über den Todesfall informieren müssen - rechtlich besteht dazu meist keine Pflicht, solange keine besonderen Umstände vorliegen. Wichtiger ist ein technisch einwandfreier Zustand ohne Gesundheitsrisiken und ohne Restgeruch.
Für eine kostenlose Besichtigung und ein Angebot erreichen Sie AST Deutschland unter ☎︎ 0800 6003005.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Wegberg. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Nein, unser Ziel ist es, alle sichtbaren und unsichtbaren Spuren restlos zu beseitigen. Dazu gehören auch Gerüche und biologische Rückstände. Die Wohnung in Wegberg wird in einem Zustand übergeben, der eine sofortige Nachnutzung ermöglicht.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Wegberg für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Wegberg sollte der Vermieter informiert werden.
Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Wegberg werden dokumentiert.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Erkelenz · Wohnungsräumung Niederkrüchten · Wohnungsräumung Schwalmtal · Wassenberg · Hückelhoven · Waldniel · Mönchengladbach · Brüggen · Viersen · Heinsberg · Jüchen · Korschenbroich · Linnich · Nettetal · Anrath · Schiefbahn · Grevenbroich · Grefrath · Geilenkirchen · Willich · Wohnungsräumung in Nordrhein-Westfalen
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