Wurde in Ihrer Mietwohnung in Wedemark ein verstorbener Mieter entdeckt und Sie sind unsicher über das weitere Vorgehen? Diese Situation bringt für Vermieter rechtliche und praktische Herausforderungen mit sich, die fachkundige Begleitung erfordern.
Nach § 563 BGB geht der Mietvertrag automatisch auf die Erben über. Als Vermieter dürfen Sie die versiegelte Wohnung keinesfalls eigenmächtig betreten. Das Nachlassgericht übernimmt die Erbenermittlung und bestellt bei Bedarf einen Nachlasspfleger. Bei unklaren Familienverhältnissen kann die Erbenermittlung mehrere Monate dauern.
Die Mietzahlungspflicht besteht bis zur Kündigung durch die Erben oder bis zur rechtskräftigen Erbausschlagung fort. Bei einer kostenlosen Besichtigung klären wir gemeinsam mit Ihnen die Zuständigkeiten und den Sanierungsbedarf.
Wurde der Mieter tot in der Wohnung gefunden, entstehen oft erhebliche Kontaminationen durch Körperflüssigkeiten. Diese durchdringen Bodenbeläge, Estrich und Wandbereiche. Die gründliche Sanierung erfolgt nach RKI-Richtlinien mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln.
Zunächst dokumentieren wir den Schaden fotografisch und erstellen ein detailliertes Sanierungskonzept. Kontaminierte Materialien werden fachgerecht nach AVV 180103* entsorgt. Im Anschluss neutralisieren wir Gerüche durch Ozonbehandlung.
Erreichen Sie uns unter 0800 4050 5050 für eine Begutachtung der Mietwohnung nach dem Todesfall in Wedemark.
Die Sanierungskosten trägt der Erbe als Rechtsnachfolger. Oft greift jedoch die Hausratversicherung des Verstorbenen oder dessen Haftpflichtversicherung. Bei Erbausschlagung übernimmt der vom Nachlassgericht bestellte Nachlasspfleger die Kostenklärung.
Sind keine Erben vorhanden oder haben alle Erben ausgeschlagen, fällt der Nachlass an das Land Niedersachsen. Die Kosten werden dann über das Nachlassvermögen oder nachrangig über öffentliche Mittel abgewickelt.
Die Räumung darf erst nach Klärung der Erbschaft erfolgen. Hausrat und persönliche Gegenstände gehören zum Nachlass und dürfen nicht eigenmächtig entsorgt werden. Wir koordinieren die Zusammenarbeit mit Nachlasspflegern und Entrümpelungsunternehmen.
Nach der Räumung beginnt die technische Sanierung. Kontaminierte Bereiche werden bis ins gesunde Material abgetragen. Estrich wird bei Bedarf gefräst und neu aufgebaut. Wandflächen erhalten nach der Desinfektion eine Sperrgrundierung gegen Geruchsdurchschlag.
Die vollständige Geruchsneutralisation ist entscheidend für die Wiedervermietbarkeit. Unsere Ozonbehandlung eliminiert auch tief eingedrungene Geruchsmoleküle. Bei Bedarf erfolgt eine Stigma-Sanierung mit kompletter optischer Erneuerung der Räume.
Rufen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 an, wenn in Ihrer Mietwohnung in Wedemark ein Todesfall eingetreten ist. Wir begleiten Sie durch alle Phasen der Sanierung und sorgen für die fachgerechte Wiederherstellung Ihrer Immobilie nach geltenden Normen und Vorschriften.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Wedemark und Umgebung.
Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Wedemark und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Wedemark erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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