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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Vilsbiburg
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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Vilsbiburg

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Haben Sie als Vermieter in Vilsbiburg die Situation, dass ein Mieter verstorben ist? Ein Todesfall in einer Mietwohnung bringt rechtliche, organisatorische und emotionale Fragen mit sich.

Nach §§ 563-564 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, selbst wenn sie versiegelt wurde - das kann rechtliche Konsequenzen haben.

Erbschaft und Nachlassgericht

Das Nachlassgericht ermittelt die Erben und setzt Fristen, innerhalb derer diese das Erbe annehmen oder ausschlagen können. Als Vermieter sollten Sie sich mit dem Gericht in Verbindung setzen. Falls keine Erben ermittelt werden können, ernennt das Gericht einen Nachlasspfleger, der die Verantwortung für die Wohnung übernimmt.

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Kostenfrage: Wer zahlt die Sanierung?

Die Kosten für Reinigung oder Sanierung tragen die Erben. Oft übernimmt jedoch eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen diese Ausgaben. Klären Sie dies mit den Erben oder dem Nachlasspfleger. Sollte kein Versicherungsschutz greifen, bleibt der Nachlasspfleger zuständig.

Wohnungsauflösung nach Erbschaftsklärung

Die Auflösung der Wohnung darf erst erfolgen, wenn die Erbschaft geregelt ist. Weder Möbel noch persönliche Gegenstände dürfen vorab entfernt werden. Sobald die Freigabe erfolgt, sollten Sie einen Fachbetrieb beauftragen, der nach BiostoffV arbeitet.

Sanierung für die Wiedervermietung

Ein Todesfall kann Spuren hinterlassen, die eine Wiedervermietung erschweren. Gerüche und biologische Rückstände erfordern eine fachgerechte Reinigung mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln. Eine Ozonbehandlung (ab ca. 12 €/m²) neutralisiert Gerüche dauerhaft. Eine vollständige Sanierung erleichtert die Neuvermietung erheblich.

Ablauf: Von der Besichtigung bis zur Freigabe

Zunächst erfolgt eine kostenlose Besichtigung, um den Umfang der Arbeiten festzustellen. Anschließend erhalten Sie ein Angebot, bevor die Reinigung und Entsorgung (ca. 40 €/m³) beginnen. Die Freigabe der Wohnung erfolgt erst, wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind.

Für eine kostenlose Erstberatung in Vilsbiburg erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.

Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Vilsbiburg

Fragen und Antworten: Wohnungsräumung nach Todesfall Vilsbiburg

Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Vilsbiburg und Umgebung.

Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Vilsbiburg und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.

Nach der polizeilichen Freigabe und Klärung der rechtlichen Situation räumen wir die Wohnung in Vilsbiburg vollständig: Möbel, persönliche Gegenstände, Reinigung und auf Wunsch auch Renovierung. Wertgegenstände werden gesichert.

Ja, nach einer professionellen Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Vilsbiburg wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.

Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Wohnungsräumung (Mieter verstorben) in der Region Vilsbiburg

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