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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Vilsbiburg

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Haben Sie als Vermieter in Vilsbiburg die schwierige Situation, dass ein Mieter verstorben ist? Ein Todesfall in einer Mietwohnung bringt rechtliche, organisatorische und emotionale Herausforderungen mit sich. Dieser Ratgeber hilft Ihnen, die nächsten Schritte bei einem Mieter verstorben Vilsbiburg zu überblicken.

Der erste wichtige Punkt ist die Rechtslage. Nach § 563 und § 564 BGB geht der Mietvertrag bei einem Todesfall in der Mietwohnung auf die Erben über. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, selbst wenn sie versiegelt wurde – das kann rechtliche Konsequenzen haben.

Klären Sie die Erbschaft: Nachlassgericht kontaktieren

Wenn ein Mieter tot in Wohnung gefunden wird, ist das Nachlassgericht der zentrale Ansprechpartner. Es ermittelt die Erben und setzt Fristen, innerhalb derer diese das Erbe annehmen oder ausschlagen können. Als Vermieter sollten Sie sich mit dem Gericht in Verbindung setzen, um den Prozess zu beschleunigen.

Falls keine Erben ermittelt werden können, ernennt das Gericht einen Nachlasspfleger. Dieser übernimmt die Verantwortung für die Wohnung und die weiteren Schritte. Bis zur Klärung bleibt die Wohnung unberührt.

Verstehen Sie die Kostenfrage: Wer zahlt bei Todesfall Mietwohnung?

Die Kosten für Reinigung oder Sanierung nach einem Todesfall in der Mietwohnung tragen die Erben. Oft übernimmt jedoch eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen diese Ausgaben. Klären Sie dies direkt mit den Erben oder dem Nachlasspfleger, um finanzielle Unklarheiten zu vermeiden.

Sollte kein Erbe vorhanden sein und kein Versicherungsschutz greifen, bleibt der Nachlasspfleger zuständig. In solchen Fällen kann es zu Verzögerungen kommen, bis die Finanzierung geklärt ist. Eine frühzeitige Abstimmung schafft hier Transparenz.

Planen Sie die Wohnungsauflösung: Erst nach Erbschaftsklärung

Die Auflösung der Wohnung darf erst erfolgen, wenn die Erbschaft geregelt ist. Das bedeutet, dass weder Möbel noch persönliche Gegenstände vorab entfernt werden dürfen. Als Vermieter sind Sie hier an die Vorgaben des Nachlassgerichts gebunden.

Sobald die Freigabe erfolgt, sollten Sie einen Fachbetrieb beauftragen, um die Wohnung zu räumen. Diskretion und Erfahrung sind in diesem sensiblen Bereich entscheidend. Achten Sie darauf, dass der Dienstleister nach TRBA 250 und BiostoffV arbeitet, um rechtliche Standards einzuhalten.

Mieter verstorben: Sanierung für die Wiedervermietung vorbereiten

Ein Todesfall in der Mietwohnung kann Spuren hinterlassen, die eine Wiedervermietung erschweren. Gerüche, biologische Rückstände oder ein Stigma der Wohnung erfordern eine professionelle Mietwohnung Todesfall Sanierung. Eine fachgerechte Reinigung mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln und eine Ozonbehandlung (ca. 12 €/m²) sind oft notwendig, um Gerüche dauerhaft zu neutralisieren.

Das Stigma-Management ist ebenfalls ein Thema. Potenzielle Mieter könnten durch die Vorgeschichte abgeschreckt werden. Eine vollständige Sanierung und transparente Kommunikation können helfen, Vertrauen aufzubauen.

Beachten Sie die Abläufe: Von Besichtigung bis Freigabe

Der Prozess der Sanierung nach einem Todesfall Mietwohnung folgt klaren Schritten. Zunächst erfolgt eine kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb, um den Umfang der Arbeiten festzustellen. Anschließend erhalten Sie ein Angebot, bevor die Reinigung und Entsorgung (ca. 40 €/m³) beginnen.

Die Freigabe der Wohnung erfolgt erst, wenn alle Arbeiten abgeschlossen sind. Ein erfahrener Anbieter sorgt dafür, dass die Wohnung wieder in einen vermietbaren Zustand versetzt wird. Zertifizierungen nach DIN oder RKI-Richtlinien sind ein Zeichen für fachgerechte Ausführung.

Nutzen Sie professionelle Unterstützung in Vilsbiburg

Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Vilsbiburg

Wohnungsräumung nach Todesfall Vilsbiburg – Fragen und Antworten

Wie kann ich eine Wohnungsräumung nach Todesfall in Vilsbiburg anfordern?

Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Vilsbiburg und Umgebung.

Sind Ihre Reinigungskräfte für Wohnungsräumung nach Todesfall in Vilsbiburg zertifiziert?

Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Vilsbiburg und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.

Wer ist nach dem Tod eines Mieters in Vilsbiburg für die Räumung zuständig?

Nach der polizeilichen Freigabe und Klärung der rechtlichen Situation räumen wir die Wohnung in Vilsbiburg vollständig: Möbel, persönliche Gegenstände, Reinigung und auf Wunsch auch Renovierung. Wertgegenstände werden gesichert.

Wann ist die Wohnung in Vilsbiburg nach der Reinigung wieder bewohnbar?

Ja, nach einer professionellen Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Vilsbiburg wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.

Wer zahlt die Wohnungsräumung nach Todesfall in Vilsbiburg?

Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.



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