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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Spandau

Veröffentlicht am 10. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Ein Anruf der Polizei oder des Hausverwalters bringt die Gewissheit: Der Mieter in Spandau ist verstorben. Als Vermieter stehen Sie vor rechtlichen und praktischen Fragen, die schnelles aber besonnenes Handeln erfordern. Die gesamte Wohnung wurde versiegelt, niemand darf sie betreten – und Sie fragen sich, wie es weitergeht.

Rechtslage nach Todesfall: Mietvertrag geht automatisch auf Erben über

Nach § 563 BGB setzt sich das Mietverhältnis mit den Erben des verstorbenen Mieters fort. Sie können nicht einfach den Mietvertrag kündigen oder die Wohnung anderweitig vermieten. Solange die Erbschaft nicht ausgeschlagen wird, haften die Erben für alle Mietschulden und Verpflichtungen. Diese Rechtslage gilt auch dann, wenn der verstorbene Mieter lange unentdeckt in der Wohnung lag.

Die versiegelte Wohnung dürfen Sie als Vermieter nicht eigenmächtig betreten. Nur das Nachlassgericht, die Polizei oder die ermittelten Erben haben Zutritt. Verstöße können strafrechtliche Konsequenzen haben. Dokumentieren Sie alle Schritte und bewahren Sie die Korrespondenz mit Behörden auf.

Erbenermittlung und Nachlassverfahren: Fristen beachten

Das Nachlassgericht ermittelt die Erben und benachrichtigt diese über den Erbfall. Die Erben haben sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen. Schlagen alle Erben aus, wird ein Nachlasspfleger bestellt. In Spandau kann dieser Prozess bei unklaren Familienverhältnissen Monate dauern.

Kontaktieren Sie das zuständige Nachlassgericht in Berlin und lassen Sie sich als Vermieter registrieren. So werden Sie über wichtige Entwicklungen informiert und können Ihre Ansprüche geltend machen. Führen Sie eine detaillierte Dokumentation aller entstehenden Kosten.

Wer trägt die Kosten für Reinigung und Sanierung?

Bei einem Todesfall in der Mietwohnung entstehen oft erhebliche Reinigungs- und Sanierungskosten. Die Erben haften für alle Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen. Prüfen Sie, ob der verstorbene Mieter eine Hausratversicherung oder Haftpflichtversicherung hatte – diese können Kosten übernehmen.

Die professionelle Tatortreinigung nach BiostoffV und TRBA 250 kostet je nach Aufwand ab 500 €. VAH-gelistete Desinfektionsmittel und spezielle Entsorgung kontaminierter Materialien sind vorgeschrieben. Eine kostenlose Besichtigung hilft bei der Kostenschätzung. Rufen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 an für eine unverbindliche Begutachtung.

Wohnungsauflösung erst nach Klärung der Erbschaft

Ohne Zustimmung der Erben oder des Nachlasspflegers dürfen Sie keine Gegenstände aus der Wohnung entfernen. Auch die Entrümpelung muss warten. Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung fotografisch, sobald Sie Zugang haben. Diese Dokumentation ist für spätere Kostenerstattungen wichtig.

Wenn der Mieter lange unentdeckt in der Wohnung lag, sind oft umfangreiche Sanierungsmaßnahmen nötig. Geruchsneutralisation durch Ozonbehandlung kostet ab 12 €/m². Fußböden, Wände und sogar die Rohinstallation können betroffen sein.

Wiedervermietung: Sanierung und Stigma-Management

Nach der Freigabe durch die Behörden beginnt die Sanierung. Neben der sichtbaren Reinigung ist die Geruchsbeseitigung entscheidend. Potenzielle Nachmieter reagieren sensibel auf Gerüche, auch wenn diese schwach sind. Eine professionelle Ozonbehandlung eliminiert organische Geruchsmoleküle zuverlässig.

Das Stigma eines Todesfalls kann die Vermarktung erschweren. Transparente Kommunikation über durchgeführte Sanierungsmaßnahmen schafft Vertrauen. Lassen Sie sich die ordnungsgemäße Desinfektion nach RKI-Richtlinien schriftlich bestätigen. Dies beruhigt künftige Mieter und deren Versicherungen.

Je früher die Planung beginnt, desto reibungsloser läuft die Wiedervermietung. Wir unterstützen Sie bei der Kostenschätzung und übernehmen die fachgerechte Sanierung nach allen relevanten Vorschriften.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Spandau

Wohnungsräumung nach Todesfall Spandau – Fragen und Antworten

Wie kann ich eine Wohnungsräumung nach Todesfall in Spandau anfordern?

Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Spandau und Umgebung.

Hilft ein Foto bei der Kosteneinschätzung für Spandau?

Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Decken Sie die gesamte Region um Spandau ab?

Rund um Spandau sind wir unter anderem in Haselhorst, Konradshöhe, Siemensstadt, Staaken und Heiligensee tätig. Unser Netzwerk in Berlin ermöglicht kurze Anfahrtswege und schnelle Einsatzzeiten.

Darf ich die Wohnung in Spandau vor der Polizeifreigabe reinigen lassen?

Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Spandau erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.

Wer zahlt die Wohnungsräumung nach Todesfall in Spandau?

Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.



Wohnungsräumung (Mieter verstorben) in der Region Spandau

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