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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Schweinfurt

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Mieter verstorben in Schweinfurt: Unterstützung für Vermieter

Der Tod eines Mieters stellt Vermieter vor emotionale und organisatorische Herausforderungen, die oft unerwartet kommen. Eine solche Situation wirft Fragen auf, die von rechtlichen Vorgaben bis hin zur Sanierung der Wohnung reichen.

Mietvertrag nach Todesfall: Was gilt rechtlich?

Wenn ein Mieter verstorben ist, greifen die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), insbesondere die Paragraphen 563 und 564. Der Mietvertrag geht automatisch auf die Erben über, die damit auch die Pflichten des Mieters übernehmen. Sollten keine Erben bekannt sein, übernimmt das Nachlassgericht die Ermittlung und kann einen Nachlasspfleger bestellen. Bis zur Klärung dürfen Sie die Wohnung nicht eigenständig betreten oder räumen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Ein Kontakt zum Nachlassgericht ist in einem solchen Fall oft der erste Schritt, um Klarheit zu schaffen.

Wer zahlt die Kosten für Sanierung?

Die Kosten für eine Sanierung oder Reinigung können von den Erben getragen werden, aber auch Versicherungen wie Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen kommen infrage. Eine frühzeitige Abstimmung mit den Versicherungsträgern ist sinnvoll, um mögliche Ansprüche zu prüfen. Wir unterstützen Sie bei der Klärung und bieten eine kostenlose Besichtigung an, um den Aufwand genau zu ermitteln.

Praktische Schritte bei der Wohnungsräumung

Nach der Klärung der Erbschaft steht oft die Aufgabe an, die Wohnung zu räumen und für eine Wiedervermietung vorzubereiten. Eine fachgerechte Reinigung und Geruchsneutralisation ist essenziell, um die Räume wieder nutzbar zu machen. Arbeiten nach RKI-Richtlinien gewährleisten, dass keine gesundheitlichen Risiken bestehen bleiben. Wir empfehlen, einen spezialisierten Betrieb zu beauftragen, der den Prozess von der Besichtigung bis zur Freigabe begleitet.

Handlungsempfehlungen für Vermieter

  • Nehmen Sie Kontakt zum Nachlassgericht auf, um Erben zu ermitteln
  • Prüfen Sie mit Versicherungen, ob Kosten für Reinigung oder Sanierung übernommen werden
  • Beauftragen Sie eine professionelle Reinigung, um die Wohnung wieder vermietbar zu machen
  • Nutzen Sie eine kostenlose Besichtigung, um den genauen Aufwand abzuschätzen

Für eine Beratung oder Terminabsprache in Schweinfurt erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Schweinfurt

Wissenswertes zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Schweinfurt

An wen wende ich mich für Wohnungsräumung nach Todesfall in Schweinfurt?

Für Wohnungsräumung nach Todesfall in Schweinfurt erreichen Sie uns unter 0800 6003005 (kostenlos, 24/7). Schildern Sie kurz die Situation — wir kümmern uns um alles Weitere. Sie können auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload nutzen.

Brauche ich eine Polizeifreigabe für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Schweinfurt?

Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Schweinfurt sollte der Vermieter informiert werden.

Wie weit ist Ihr Einsatzgebiet von Schweinfurt aus?

Ja, in Schweinfurt und der gesamten Region Bayern stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.

Ist die Entsorgung in den Kosten für Schweinfurt enthalten?

Ja, wir entfernen und entsorgen bei Bedarf Bodenbeläge, Matratzen, Polstermöbel und andere kontaminierte Einrichtungsgegenstände. Die fachgerechte Entsorgung in Schweinfurt ist Teil unserer Leistung.

Kann ich Fotos von der betroffenen Wohnung in Schweinfurt schicken?

Ja, über unser Online-Formular können Sie Ihren Fall beschreiben und Fotos hochladen. Wir melden uns zeitnah mit einem Kostenvoranschlag für Schweinfurt. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.



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