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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Salzkotten
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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Salzkotten

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Ein Mieter ist in Ihrer Immobilie in Salzkotten verstorben. Als Vermieter stehen Sie nun vor einer Reihe von rechtlichen und praktischen Problemen, insbesondere wenn der Tod erst nach längerer Liegezeit entdeckt wurde. Der Mietvertrag läuft weiter, die Wohnung ist versiegelt und die Kosten für Reinigung und Sanierung sind unklar.

Mieter verstorben: Rechtlicher Ablauf für Vermieter

Der Tod des Mieters beendet den Mietvertrag nicht automatisch. Er geht nach § 563 BGB auf die Erben über. Sie als Vermieter dürfen die Wohnung nicht betreten oder räumen. Zuerst muss die Erbfolge geklärt werden. Sind keine Erben bekannt oder schlagen alle das Erbe aus, wird das zuständige Nachlassgericht in Nordrhein-Westfalen einen Nachlasspfleger bestellen. Dieser Prozess kann Wochen bis Monate dauern. Der Nachlasspfleger wird Ihr Ansprechpartner für die Kündigung des Mietvertrags und die Abwicklung aller Forderungen.

Dokumentieren Sie alle ausfallenden Mietzahlungen und anfallenden Kosten. Diese Forderungen können Sie beim Nachlasspfleger anmelden. Bei Geruchsentwicklung oder dem Austritt von Flüssigkeiten sollten Sie schnell handeln. Informieren Sie Ihre Gebäudeversicherung zeitnah. Schäden durch Leichenflüssigkeiten an Estrich, Putz oder Dämmung sind oft durch erweiterte Policen gedeckt. Eine frühzeitige Meldung sichert Ihre Ansprüche.

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Wer zahlt die Sanierung der Wohnung?

Die Kostenfrage ist zentral. Grundsätzlich haftet der Nachlass des Verstorbenen für alle Verbindlichkeiten, also auch für die Reinigung und Instandsetzung der Wohnung. Reicht das Vermögen des Nachlasses nicht aus, bleiben Vermieter oft auf den Kosten sitzen. Hier greift im Idealfall die Gebäudeversicherung. Sie deckt die Beseitigung von Substanzschäden, die direkt durch den Todesfall in der Mietwohnung entstanden sind. Die Entsorgung von kontaminiertem Material (ab ca. 40 €/m³) und die strukturelle Sanierung fallen darunter. Die reine Entrümpelung des Hausrats oder Schönheitsreparaturen sind hingegen meist nicht abgedeckt.

Reinigung und Sanierung in Salzkotten

Sobald die Wohnung durch die Behörden oder den Nachlasspfleger freigegeben ist, muss die Sanierung beginnen. Eine Tatortreinigung ist für die Wiedervermietbarkeit notwendig. AST Deutschland führt für Vermieter in Salzkotten eine kostenlose Besichtigung durch, um den Schaden zu bewerten. Der anschließende Sanierungsplan ist die Grundlage für das Angebot und die Kommunikation mit der Versicherung.

Der Prozess folgt klaren Schritten. Zuerst erfolgt die Dekontamination unter Einhaltung der Biostoffverordnung. Unsere Techniker arbeiten mit persönlicher Schutzausrüstung der Kategorie III und setzen ausschließlich VAH-gelistete Desinfektionsmittel ein. Kontaminierte Materialien wie Teppiche, Bodenbeläge oder Tapeten werden entfernt und als Sondermüll entsorgt. Eine anschließende Ozonbehandlung ab 12 €/m² neutralisiert tiefsitzende Geruchsmoleküle in der Bausubstanz. Die Reinigung ist ab 500 € möglich. Nach Abschluss erhalten Sie ein Zertifikat, das die vollständige Sanierung der Wohnung belegt.

AST Deutschland übernimmt die Sanierung und stellt Ihnen alle notwendigen Dokumente für das Nachlassgericht und die Versicherungsabwicklung zur Verfügung: ☎︎ 0800 6003005.

Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Salzkotten

Fragen und Antworten: Wohnungsräumung nach Todesfall Salzkotten

Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Salzkotten. Alternativ: Kontaktformular.

Die Kosten hängen vom Umfang der Reinigung, der Raumgröße und dem Kontaminationsgrad ab. Bei einem Todesfall übernimmt häufig die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Wir erstellen Ihnen vorab einen kostenlosen Kostenvoranschlag für Salzkotten.

Der Eigentümer oder die Hausverwaltung, Angehörige des Verstorbenen oder der Mieter können die Wohnungsräumung nach Todesfall beauftragen. In Salzkotten koordinieren wir bei Bedarf mit Vermieter, Hausverwaltung oder Nachlassgericht.

Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Salzkotten enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.

Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in Salzkotten besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.

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