Stehen Sie als Vermieter vor der Situation, dass ein Mieter verstorben ist und die Wohnung nun saniert werden muss? Ein Todesfall in der Mietwohnung erfordert sowohl rechtliches als auch praktisches Vorgehen. Nach §§ 563-564 BGB geht der Mietvertrag automatisch auf die Erben über, wodurch Sie als Vermieter nicht eigenmächtig handeln dürfen. Das Nachlassgericht ermittelt die Erben, was mehrere Wochen dauern kann. Ohne deren Zustimmung oder gerichtliche Anordnung bleibt Ihnen der Zutritt zur Wohnung verwehrt. Diese Wartezeit kann problematisch werden, wenn biologische Rückstände Gerüche oder Schäden verursachen.
Die Kostenfrage beschäftigt viele Vermieter. Grundsätzlich tragen die Erben die Kosten für Räumung und Sanierung der Wohnung. Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen übernehmen oft einen Teil der Sanierungskosten. Professionelle Reinigung beginnt bei ab ca. 500 €, während Ozonbehandlungen zur Geruchsneutralisation ab ca. 12 €/m² kosten. Entsorgungsarbeiten werden mit ab ca. 40 €/m³ kalkuliert. Eine kostenlose Besichtigung ermöglicht die exakte Kostenschätzung und Prüfung der Versicherungsdeckung.
Die Wohnungsräumung nach dem Tod des Mieters darf erst nach Erbschaftsklärung beginnen. Fachbetriebe arbeiten nach RKI-Richtlinien, verwenden VAH-gelistete Desinfektionsmittel und befolgen die BiostoffV. Der strukturierte Ablauf umfasst Dekontamination biologischer Rückstände, Geruchsneutralisation und Entsorgung kontaminierter Gegenstände. Böden, Wände und Sanitäranlagen erfordern je nach Kontaminationsgrad Teilsanierung oder Kompletterneuerung. Die Arbeiten werden vollständig dokumentiert, um bei Streitigkeiten mit Erben oder Versicherungen Rechtssicherheit zu gewährleisten.
Für die Wiedervermietung muss jede Spur des Todesfalls beseitigt werden. Geruchsmoleküle dringen tief in Materialien ein und erfordern professionelle Ozonbehandlung oder enzymatische Reinigungsverfahren. Tapeten, Bodenbeläge und manchmal sogar Estrich müssen erneuert werden. Der Mietvertrag endet erst mit ordnungsgemäßer Kündigung durch die Erben, wodurch bis zur Sanierung Mietausfälle entstehen können. Professionelle Dienstleister minimieren diese Ausfallzeiten durch zügige, fachgerechte Arbeitsabwicklung in Rödinghausen. Kostenlose Erstberatung: ☎︎ 0800 6003005.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Rödinghausen und Umgebung.
Nach der polizeilichen Freigabe und Klärung der rechtlichen Situation räumen wir die Wohnung in Rödinghausen vollständig: Möbel, persönliche Gegenstände, Reinigung und auf Wunsch auch Renovierung. Wertgegenstände werden gesichert.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ja, nach einer professionellen Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Rödinghausen wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Rödinghausen und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Wir sind für Sie im Einsatz in Buer · Preußisch Oldendorf · Bünde · Lübbecke · Melle · Bad Essen · Kirchlengern · Spenge · Hüllhorst · Hiddenhausen · Stemwede · Enger · Löhne · Bohmte · Espelkamp · Herford · Hille · Werther · Bissendorf · Wohnungsräumung Rahden · Wohnungsräumung in Nordrhein-Westfalen
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