Wenn ein Mieter verstorben ist, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Fragen: Was passiert mit dem Mietvertrag? Wer trägt die Kosten? Wie wird die Wohnung wieder vermietbar?
Laut §§ 563-564 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über. Sind keine Erben auffindbar, wird das Nachlassgericht aktiv und kümmert sich um die Erbenermittlung oder bestellt einen Nachlasspfleger. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung in dieser Zeit nicht eigenständig betreten - das ist den Erben oder dem Gericht vorbehalten.
Die Kosten für Reinigung oder Sanierung können von der Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen übernommen werden. Schäden an der Bausubstanz deckt häufig die Gebäudeversicherung des Vermieters. Sind keine Erben vorhanden oder schlagen diese das Erbe aus, kann es sein, dass Sie als Vermieter zunächst in Vorleistung gehen müssen. Wir klären mit Ihnen die Möglichkeiten der Kostenübernahme.
Tatortreinigung beginnt ab 500 €, Entsorgung kostet ca. 40 €/m³, Ozonbehandlung ab 12 €/m². Eine kostenlose Besichtigung ermittelt den tatsächlichen Aufwand.
Wenn der Mieter längere Zeit unbemerkt in der Wohnung war, sind fachgerechte Reinigungsarbeiten nötig - Desinfektion nach RKI-Richtlinien, Geruchsneutralisation mit Ozon, Entsorgung kontaminierter Materialien. Eine gründliche Sanierung hilft auch beim Stigma-Problem: Potenzielle neue Mieter haben weniger Bedenken, wenn sie wissen, dass die Wohnung fachgerecht aufbereitet wurde.
Für eine kostenlose Besichtigung in Rinteln erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Rinteln. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Rinteln setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Rinteln erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
In der Regel ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, wenn bauliche Veränderungen nötig sind (z.B. Bodenbelag entfernen). Für die reine Reinigung und Desinfektion in Rinteln reicht die Beauftragung durch den Nutzungsberechtigten.
In der Regel sind die Erben des Mieters für die Räumung zuständig. Lehnen die Erben das Erbe ab oder sind sie nicht erreichbar, kann der Vermieter in Rinteln die Räumung nach Rücksprache mit dem Nachlassgericht veranlassen.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Bückeburg · Wohnungsräumung Obernkirchen · Wohnungsräumung Hessisch Oldendorf · Porta Westfalica · Kalletal · Extertal · Vlotho · Minden · Stadthagen · Bad Oeynhausen · Aerzen · Hameln · Lemgo · Petershagen · Emmerthal · Bad Pyrmont · Bad Salzuflen · Bad Münder am Deister · Bad Nenndorf · Löhne · Wohnungsräumung in Niedersachsen
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