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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Raunheim
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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Raunheim

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Ein Polizeisiegel an der Wohnungstür. Der Mieter ist verstorben. Für Vermieter in Raunheim beginnt eine Phase rechtlicher und praktischer Unsicherheit. Der Mietvertrag erlischt nicht mit dem Tod, sondern geht nach § 563 BGB auf die Erben über. Sie dürfen die Wohnung nicht betreten, selbst wenn Miete ausbleibt oder Sie Schäden im Inneren vermuten. Das Betreten einer versiegelten Wohnung stellt den Straftatbestand des Siegelbruchs (§ 136 StGB) dar und wird strafrechtlich verfolgt.

Rechtsnachfolge: Erben, Nachlassgericht und Nachlasspfleger

Der Mietvertrag läuft weiter. Die Erben treten in alle Rechte und Pflichten ein, inklusive der Mietzahlung. Sind die Erben unbekannt, ermittelt das zuständige Nachlassgericht in Hessen die Rechtsnachfolger. Dieser Prozess kann Wochen oder Monate dauern. Schlagen alle ermittelten Erben die Erbschaft aus oder sind keine auffindbar, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger nach § 1960 BGB. Dieser Nachlasspfleger wird Ihr offizieller Ansprechpartner für die Kündigung des Mietverhältnisses, die Räumung der Wohnung und die Begleichung offener Forderungen.

Die versiegelte Wohnung: Wann erfolgt die Freigabe?

Die polizeiliche Versiegelung dient der Spurensicherung bei ungeklärter Todesursache und dem Schutz des Nachlasses vor unbefugtem Zugriff. Nur die ermittelnde Behörde - Polizei oder Staatsanwaltschaft - darf das Siegel entfernen und die Wohnung freigeben. Dies geschieht, sobald feststeht, dass kein Fremdverschulden vorliegt und die Ermittlungen abgeschlossen sind. Erst nach dieser offiziellen Freigabe dürfen die Erben oder der Nachlasspfleger die Wohnung betreten. Bei akuter Gefahr, etwa einem Wasserrohrbruch oder starker Geruchsbelästigung für Nachbarn, müssen Sie zeitnah das Nachlassgericht informieren. Das Gericht kann eine Notöffnung anordnen, um Schäden am Gemeinschaftseigentum zu verhindern.

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Kostenübernahme: Wer zahlt für Reinigung und Sanierung?

Die Erben haften für die Kosten der Wohnungsräumung und der erforderlichen Sanierung (§ 1967 BGB). Die Kosten werden aus dem Nachlass beglichen. Oft decken Versicherungen einen Teil der Kosten ab: Die Hausratversicherung des Verstorbenen kann für die Reinigung aufkommen, eine private Haftpflichtversicherung für Schäden an der Mietsache. Wichtig für Sie als Vermieter: Prüfen Sie Ihre eigene Gebäudeversicherung. Schäden an der Bausubstanz, wie zum Beispiel durch Leichenflüssigkeit kontaminierter Estrich, sind häufig über den erweiterten Gebäudeschutz abgedeckt. Melden Sie den Schadenfall zeitnah Ihrem Versicherer.

Sachkundige Sanierung nach der Freigabe in Raunheim

Nach der Entsiegelung ist eine fachgerechte Reinigung unumgänglich. Biologische Rückstände stellen eine Infektionsgefahr dar und müssen nach den Richtlinien des RKI und der Biostoffverordnung beseitigt werden. Unsere Desinfektoren arbeiten unter Vollschutz (PSA Kategorie III) und halten die Vorgaben der BiostoffV ein. Wir entfernen kontaminierte Materialien wie Bodenbeläge oder Tapeten und desinfizieren alle Oberflächen mit VAH-gelisteten Mitteln. Die Entsorgung des kontaminierten Materials erfolgt als Sondermüll zu 40 €/m³.

Der Verwesungsgeruch setzt sich tief in porösen Materialien fest. Eine reine Wischdesinfektion reicht nicht aus. Um die Geruchsmoleküle dauerhaft zu zerstören, setzen wir eine Ozonbehandlung ein (ab ca. 12 €/m²). AST Deutschland bietet Vermietern in Raunheim eine kostenlose Besichtigung an, um den Sanierungsbedarf exakt zu ermitteln. Sie erhalten ein verbindliches Festpreisangebot ab 500 €, das alle notwendigen Schritte detailliert auflistet. Alle Maßnahmen werden für die Vorlage bei Versicherungen, Erben oder dem Nachlassgericht lückenlos dokumentiert. Unter ☎︎ 0800 6003005 beraten wir Sie zum weiteren Vorgehen.

Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Raunheim

Häufige Fragen zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Raunheim

Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Raunheim. Alternativ: Kontaktformular.

Ja, der Vermieter oder die Hausverwaltung kann die Wohnungsräumung in Raunheim beauftragen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis beendet ist (Kündigung an die Erben) oder eine Vollmacht vorliegt. Wir beraten Sie dazu unter 0800 6003005.

Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.

Der Eigentümer oder die Hausverwaltung, Angehörige des Verstorbenen oder der Mieter können die Wohnungsräumung nach Todesfall beauftragen. In Raunheim koordinieren wir bei Bedarf mit Vermieter, Hausverwaltung oder Nachlassgericht.

Die Kosten hängen vom Umfang der Reinigung, der Raumgröße und dem Kontaminationsgrad ab. Bei einem Todesfall übernimmt häufig die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Wir erstellen Ihnen vorab einen kostenlosen Kostenvoranschlag für Raunheim.

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