Ihr Mieter ist verstorben — möglicherweise erst nach Tagen oder Wochen entdeckt. Als Vermieter stehen Sie vor der Aufgabe, die Situation rechtlich korrekt zu handhaben und die Immobilie wieder vermietbar zu machen. Bei längerer Liegezeit können Verwesungsprozesse den Zustand der Wohnung erheblich beeinträchtigen: Böden, Wände und Einrichtungsgegenstände sind häufig kontaminiert.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod. Gemäß § 563 BGB geht er auf die Erben über, die für alle Rechte und Pflichten verantwortlich sind. Sie dürfen die Wohnung nicht eigenständig betreten oder räumen, solange die Erbfolge ungeklärt ist. Das Nachlassgericht ermittelt, wer als Erbe infrage kommt. Schlagen alle Erben das Erbe aus, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger, der die Abwicklung des Mietverhältnisses einschließlich offener Verbindlichkeiten übernimmt.
Für Vermieter ist die Frist nach § 580 BGB relevant: Sowohl Sie als auch die Erben können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats nach Kenntnis vom Tod außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate zum Monatsende.
Die Erben haften grundsätzlich für die Kosten aus dem Mietvertrag, einschließlich Reinigung und Sanierung. Falls der Verstorbene eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung hatte, übernimmt diese häufig die Kosten — wir unterstützen bei der Abwicklung mit der Versicherung. Dokumentieren Sie alle Schäden frühzeitig mit Fotos und beauftragen Sie einen Fachbetrieb, damit ein Schadensbericht für die Versicherung vorliegt. Die Gebäudeversicherung des Vermieters kann zusätzlich greifen, wenn bauliche Substanz wie Estrich oder Mauerwerk betroffen ist.
Bei längerer Liegezeit dringen Körperflüssigkeiten in Böden und Wände ein. Gesundheitsgefährdende Keime wie Hepatitis-B-Viren können bis zu sieben Tage auf Oberflächen überleben. Die Reinigung erfordert VAH-gelistete Desinfektionsmittel und bei Bedarf Ozonbehandlungen ab 12 €/m². Wir arbeiten nach TRBA 250 und ersetzen bei Bedarf Bodenbeläge oder Wandverkleidungen. Die Kosten beginnen bei 500 €.
Nach Abschluss der Sanierung erhalten Sie ein Desinfektionsprotokoll mit Fotodokumentation. Dieses Protokoll dient als Nachweis gegenüber der Versicherung und bestätigt, dass die Wohnung wieder bewohnbar ist. Eine abschließende Geruchsmessung mit kalibrierten Geräten stellt sicher, dass keine Restbelastung verbleibt.
Beachten Sie: Eine Wiedervermietung ohne professionelle Sanierung birgt Haftungsrisiken. Nachmieter könnten bei einem Todesfall in der Mietwohnung Mietminderung geltend machen oder Schadensersatz fordern, falls Gerüche oder Kontaminationen nachträglich auftreten.
Wenn Sie Unterstützung benötigen, erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Rastatt und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Rastatt und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Nach der polizeilichen Freigabe und Klärung der rechtlichen Situation räumen wir die Wohnung in Rastatt vollständig: Möbel, persönliche Gegenstände, Reinigung und auf Wunsch auch Renovierung. Wertgegenstände werden gesichert.
Ja, unser Einsatzgebiet umfasst Rastatt und die gesamte Umgebung, darunter Niederbühl, Förch, Rauental, Ottersdorf und Kuppenheim. Wir sind bundesweit tätig und in der Region schnell vor Ort.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Rastatt und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Wir sind für Sie im Einsatz in Niederbühl · Förch · Rauental · Ottersdorf · Kuppenheim · Ötigheim · Wintersdorf · Plittersdorf · Sandweier · Steinmauern · Haueneberstein · Muggensturm · Oberndorf · Bischweier · Oberweier · Iffezheim · Oos · Balg · Rotenfels · Hügelsheim · Sinzheim · Wohnungsräumung Malsch · Durmersheim · Wohnungsräumung Gaggenau · Wohnungsräumung Baden-Baden · Wohnungsräumung in Baden-Württemberg
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