Verstirbt ein Mieter, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod — er geht gemäß §§ 563–564 BGB auf die Erben über. Ohne deren Zustimmung darf die Wohnung nicht betreten werden, selbst wenn sie behördlich versiegelt wurde.
Das Nachlassgericht ermittelt die Erben oder bestellt einen Nachlasspfleger, falls keine Erben auffindbar sind. Vermieter müssen diese Klärung abwarten und dürfen keine eigenmächtigen Schritte einleiten. Die Wohnung bleibt bis zur endgültigen Regelung rechtlich den Erben zugeordnet. Eine Räumung oder Sanierung ist erst nach schriftlicher Freigabe durch die Erben oder den Nachlasspfleger zulässig.
Die Erben haften für alle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis, einschließlich Räumungs- und Reinigungskosten. Häufig übernehmen jedoch Versicherungen des Verstorbenen einen Teil der Ausgaben — prüfen Sie dies gemeinsam mit den Erben. Falls eine professionelle Tatortreinigung erforderlich wird, entstehen Kosten ab 500 €. Ozonbehandlungen zur Geruchsneutralisation kosten etwa 12 €/m².
Nach Klärung der Erbfolge können Vermieter mit den Erben die Wohnungsübergabe vereinbaren. Dokumentieren Sie den Zustand der Räume ausführlich und erstellen Sie ein Übergabeprotokoll. Bei längerer Leerstandszeit können Feuchtigkeitsschäden oder Geruchsbelastungen auftreten, die eine Sanierung erfordern.
Ein strukturiertes Vorgehen erleichtert die Abwicklung:
Für eine kostenlose Besichtigung in Quakenbrück erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Quakenbrück. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Ja, selbstverständlich. Neben Quakenbrück betreuen wir auch Hengelage, Wohld, Wasserhausen und Brokstreek. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir koordinieren den Einsatz in Ihrer Region.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Quakenbrück sollte der Vermieter informiert werden.
Grundsätzlich die Erben. Treten keine Erben auf oder wird das Erbe ausgeschlagen, kann der Vermieter die Räumung in Quakenbrück beauftragen. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden — rufen Sie 0800 6003005 an.
Ja, in Quakenbrück und der gesamten Region Niedersachsen stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
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