Als Vermieter in Oestrich-Winkel sind Sie nach dem Tod eines Mieters mit rechtlichen und praktischen Fragen konfrontiert. Der Mietvertrag endet nicht automatisch, die Wohnung darf nicht eigenmächtig betreten werden, und die Kosten müssen geklärt werden.
Nach §§563 und 564 BGB übernehmen die Erben alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen. Die Erben müssen weiterhin Miete zahlen, können aber mit einmonatiger Frist nach §564 BGB kündigen. Ohne Erben oder bei Erbausschlagung wird ein Nachlasspfleger bestellt.
Keinesfalls sollten Sie eigenmächtig die Wohnung betreten. Oft versiegeln Polizei oder Ordnungsamt die Räume. Unbefugtes Betreten kann als Hausfriedensbruch gewertet werden. Warten Sie die Freigabe durch das Nachlassgericht oder den Nachlasspfleger ab.
Stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Nachlassgericht in Hessen. Dort wird geprüft, ob ein Testament existiert oder gesetzliche Erben vorhanden sind. Bei unklaren Verhältnissen setzt das Gericht einen Nachlasspfleger ein. Dieses Verfahren kann einige Wochen dauern.
Die Erben tragen die Kosten als Nachlassverbindlichkeit. Häufig übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung des Verstorbenen die Sanierungskosten. Die Gebäudeversicherung des Vermieters kann bei Schäden an Böden, Wänden und Decken greifen. Prüfen Sie beide Versicherungen.
Erst nach Klärung der Erbschaft darf mit der Räumung begonnen werden. Bei längerer Liegezeit ist eine fachgerechte Reinigung nach BiostoffV nötig. AST Deutschland verwendet VAH-gelistete Desinfektionsmittel und führt bei Bedarf eine Ozonbehandlung durch (ab 12 €/m²). Die Grundreinigung beginnt ab 500 €, Entsorgung kontaminierter Materialien kostet ca. 40 €/m³. Am Ende steht eine dokumentierte Freigabe, die die Grundlage für die Wiedervermietung bildet.
Erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 - wir beraten Sie zum weiteren Vorgehen in Oestrich-Winkel.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Oestrich-Winkel. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Oestrich-Winkel eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Oestrich-Winkel erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
In der Regel ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, wenn bauliche Veränderungen nötig sind (z.B. Bodenbelag entfernen). Für die reine Reinigung und Desinfektion in Oestrich-Winkel reicht die Beauftragung durch den Nutzungsberechtigten.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Oestrich-Winkel setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
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