Ein Mieter verstirbt in der Wohnung — diese Situation bringt rechtliche und praktische Herausforderungen mit sich. Die Rechtslage ist eindeutig: Der Mietvertrag geht nach §§ 563-564 BGB automatisch auf die Erben über. Betreten Sie die Wohnung niemals eigenmächtig, auch nicht bei Verdacht auf Verwesungsgeruch. Nur die Polizei, das Ordnungsamt oder ein vom Gericht bestellter Nachlasspfleger dürfen die versiegelte Wohnung öffnen.
Zunächst haften die Erben für alle Schäden und Reinigungskosten. Lehnen diese das Erbe ab oder sind keine Erben vorhanden, springt oft die Hausratversicherung des Verstorbenen ein. Viele Policen decken Schäden durch Verwesungsflüssigkeiten ab. Auch die private Haftpflichtversicherung kann greifen, wenn der Tod zu Schäden in benachbarten Wohnungen geführt hat. Falls keine Versicherung zahlt und das Erbe ausgeschlagen wird, bleiben Sie als Vermieter auf den Kosten sitzen. Eine kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb hilft Ihnen, die Schadenshöhe realistisch einzuschätzen und alle Versicherungsmöglichkeiten auszuloten.
Das Nachlassgericht hat sechs Wochen Zeit, um Erben zu benachrichtigen. Diese haben weitere sechs Wochen für die Annahme oder Ausschlagung. Rechnen Sie mit mindestens drei Monaten ohne Mieteinnahmen, in denen Sie die Nebenkosten weitertragen müssen. Dokumentieren Sie alle entstehenden Kosten sorgfältig — Nebenkosten, Verwaltungsaufwand und entgangene Miete können Sie später gegenüber den Erben oder dem Nachlass geltend machen.
Die Sanierungskosten hängen vom Zustand der Wohnung ab. Bei rechtzeitiger Entdeckung fallen meist nur Desinfektions- und Reinigungskosten an. Längere Liegezeiten führen zu aufwendigen Sanierungen:
Unsere Techniker arbeiten nach TRBA 250 und BiostoffV und verwenden ausschließlich VAH-gelistete Desinfektionsmittel nach RKI-Richtlinien. Nach der Desinfektion erstellen wir ein Freigabeprotokoll, das die fachgerechte Sanierung dokumentiert und Sie vor späteren Haftungsansprüchen schützt. Viele Versicherungen übernehmen die Kosten, wenn die entsprechenden Nachweise vorliegen. Wir unterstützen Sie bei der Versicherungsabwicklung und stellen alle erforderlichen Dokumente bereit.
Nach abgeschlossener Sanierung steht die Wiedervermietung an. Eine fachgerechte Sanierung beseitigt alle Spuren und Gerüche vollständig. Lassen Sie sich nach Abschluss der Arbeiten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen — diese schützt Sie vor späteren Rückfragen und dokumentiert den einwandfreien Zustand der Wohnung.
Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.
Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Mössingen. Alternativ: Kontaktformular.
Ja, nach einer professionellen Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Mössingen wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.
Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
Der Eigentümer oder die Hausverwaltung, Angehörige des Verstorbenen oder der Mieter können die Wohnungsräumung nach Todesfall beauftragen. In Mössingen koordinieren wir bei Bedarf mit Vermieter, Hausverwaltung oder Nachlassgericht.
Die Kosten hängen vom Umfang der Reinigung, der Raumgröße und dem Kontaminationsgrad ab. Bei einem Todesfall übernimmt häufig die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Wir erstellen Ihnen vorab einen kostenlosen Kostenvoranschlag für Mössingen.
Wir sind für Sie im Einsatz in Nehren · Belsen · Ofterdingen · Bad Sebastiansweiler · Öschingen · Beuren · Dußlingen · Talheim · Gomaringen · Schlatt · Bodelshausen · Oberhausen · Stockach · Hinterweiler · Salmendingen · Willmandingen · Sickingen · Bronnweiler · Melchingen · Jungingen · Wohnungsräumung Hechingen · Wohnungsräumung Rottenburg · Pfullingen · Wohnungsräumung Tübingen · Burladingen · Wohnungsräumung in Baden-Württemberg
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