Wenn ein Mieter verstorben ist, stehen Sie als Vermieter vor vielen Fragen: Was passiert mit dem Mietvertrag? Wer übernimmt die Kosten für eine Reinigung oder Sanierung? Wir geben Ihnen einen klaren Überblick über die nächsten Schritte.
Nach dem Tod eines Mieters geht der Mietvertrag nicht einfach zu Ende. Gemäß §§ 563 und 564 BGB tritt der Vertrag auf die Erben über. Das bedeutet für Sie als Vermieter, dass Sie den Mietvertrag nicht eigenständig kündigen können. Stattdessen müssen Sie abwarten, bis die Erben ermittelt sind. Das Nachlassgericht übernimmt diese Aufgabe, was einige Wochen oder sogar Monate dauern kann. Gibt es keine Erben oder schlagen alle das Erbe aus, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger.
Falls die Wohnung Ihres verstorbenen Mieters versiegelt wurde, dürfen Sie sie keinesfalls eigenmächtig betreten. Ein Bruch der Versiegelung kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Warten Sie, bis das Nachlassgericht oder ein Nachlasspfleger den Zugang freigibt. In dieser Zeit bleibt die Wohnung unberührt, was zu weiteren Problemen wie Gerüchen oder Hygienemängeln führen kann. Melden Sie den Todesfall möglichst früh Ihrer Gebäudeversicherung und dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung, sobald Sie Zugang erhalten.
Die Frage nach den Kosten ist oft zentral. Die Erben sind für die Kosten der Wohnungsauflösung und Reinigung verantwortlich. Die Versicherung übernimmt häufig die Kosten — wir unterstützen bei der Abwicklung. Sowohl Hausrat- als auch Gebäudeversicherungen des Verstorbenen kommen infrage. Wenn keine Erben vorhanden sind, übernimmt der Nachlasspfleger die Organisation, und die Kosten werden aus dem Nachlass beglichen. Bei längerer Liegezeit können erhebliche Sanierungskosten entstehen — eine frühzeitige Klärung der Kostenträger ist daher ratsam.
Nutzen Sie eine kostenlose Besichtigung in Lutherstadt Wittenberg, um die Situation einschätzen zu lassen. Wir klären den Ablauf und unterstützen Sie bei der Koordination mit Erben oder Versicherungen.
Erst wenn die Erbschaft geklärt ist, können Sie mit der Wohnungsauflösung beginnen. Die Wohnungsräumung nach dem Tod des Mieters erfordert Sorgfalt, besonders wenn es um persönliche Gegenstände geht — eigenmächtige Entrümpelungen können zu Schadensersatzforderungen führen. Danach ist oft eine fachgerechte Reinigung oder Sanierung notwendig, um Gerüche zu beseitigen — etwa durch eine Ozonbehandlung (ca. 12 €/m²).
Der Ablauf: Nach einer kostenlosen Besichtigung erhalten Sie ein konkretes Angebot. Danach folgt die Reinigung, Entsorgung (ca. 40 €/m³) und abschließende Freigabe der Wohnung. Die Reinigung erfolgt durch geschultes Personal (ca. 40 €/h) unter Einhaltung der TRBA 250. So können Sie sicher sein, dass alles fachgerecht erledigt wird und die Räume wieder vermietbar sind.
Für eine Beratung in Lutherstadt Wittenberg und Sachsen-Anhalt erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Für Wohnungsräumung nach Todesfall in Lutherstadt Wittenberg erreichen Sie uns unter 0800 6003005 (kostenlos, 24/7). Schildern Sie kurz die Situation — wir kümmern uns um alles Weitere. Sie können auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload nutzen.
Die Hausratversicherung des Verstorbenen kann Kosten für Räumung und Reinigung in Lutherstadt Wittenberg übernehmen. Voraussetzung ist ein entsprechender Versicherungsschutz. Wir unterstützen bei der Abwicklung.
Ja, in Lutherstadt Wittenberg und der gesamten Region Sachsen-Anhalt stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Ja, wir entfernen und entsorgen bei Bedarf Bodenbeläge, Matratzen, Polstermöbel und andere kontaminierte Einrichtungsgegenstände. Die fachgerechte Entsorgung in Lutherstadt Wittenberg ist Teil unserer Leistung.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Lutherstadt Wittenberg für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Wir sind für Sie im Einsatz in Pratau · Schmilkendorf · Eutzsch · Nudersdorf · Seegrehna · Mochau · Abtsdorf · Dabrun · Klitzschena · Zörnigall · Griebo · Mühlanger · Möllensdorf · Rackith · Bülzig · Straach · Bergwitz · Pülzig · Selbitz · Dietrichsdorf · Wohnungsräumung Jessen · Wohnungsräumung Dessau-Roßlau · Belzig · Jüterbog · Wohnungsräumung Torgau · Wohnungsräumung in Sachsen-Anhalt
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