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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Laupheim

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Der Tod eines Mieters stellt Vermieter vor komplexe rechtliche und praktische Herausforderungen. Wenn ein Mieter in der Wohnung verstirbt, sind Sie als Eigentümer in Laupheim mit der Situation eines Todesfalls in der Mietwohnung konfrontiert. Neben der emotionalen Belastung müssen Sie sich mit dem Thema "Mieter Tod Wohnung" auseinandersetzen und klären, wie der Mietvertrag im Falle des Todes des Mieters weitergeführt oder beendet wird.

Ein zentraler Punkt ist die Erbensuche und die Zusammenarbeit mit dem Nachlassgericht. Nach den §§ 563 und 564 BGB geht der Mietvertrag bei Tod des Mieters automatisch auf die Erben über, sodass die Frage "Mietvertrag endet Tod Mieter wann" nicht sofort mit einer Kündigung beantwortet werden kann. Als Vermieter haben Sie die Pflicht, die Erben zu ermitteln, dürfen jedoch nicht eigenmächtig die versiegelte Wohnung betreten, um etwaige Unterlagen zu suchen.

Rechtliche Schritte zur Erbenermittlung einleiten

Zu den Vermieterpflichten bei einem verstorbenen Mieter gehört es, das Nachlassgericht zu informieren. Dieses übernimmt die Erbenermittlung und setzt gegebenenfalls einen Nachlasspfleger ein, falls keine Erben ausfindig gemacht werden können. Die Frist zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft beträgt sechs Wochen, was Auswirkungen auf die weitere Nutzung der Wohnung hat.

Erst nach Klärung der Erbschaft können Sie als Vermieter über eine Wohnungsauflösung nachdenken. Bis dahin bleibt die Wohnung unberührt, da ein unbefugtes Betreten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Frage "Mietvertrag Tod Mieter" wird also erst nach Abschluss der Erbensuche endgültig geklärt.

Kostenfrage bei Reinigung und Sanierung klären

Ein weiterer Aspekt bei den Vermieter Pflichten bei einem verstorbenen Mieter in der Wohnung ist die Finanzierung von Reinigungs- und Sanierungsarbeiten. In vielen Fällen übernehmen Hausrat- oder Haftpflichtversicherungen des Verstorbenen diese Kosten, sofern entsprechende Policen vorliegen. Falls keine Erben ermittelt werden, kann das Nachlassgericht über Vermögenswerte entscheiden, um die Auslagen zu decken.

Die Reinigung selbst sollte durch einen Fachbetrieb erfolgen, der nach VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln arbeitet und die Vorgaben der Biostoffverordnung (BiostoffV) sowie der TRBA 250 einhält. Solche Unternehmen dokumentieren alle Schritte gemäß den BG-Vorschriften und gewährleisten eine fachgerechte Geruchsneutralisation, etwa durch Ozonbehandlungen ab 12 € pro Quadratmeter. Diskretion und Erfahrung sind hier entscheidend, um die Wohnung für eine Wiedervermietung vorzubereiten und mögliche Stigmata zu managen.

Sicherheitsmaßnahmen und Wiedervermietung planen

Die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen ist bei der Reinigung nach einem Todesfall unerlässlich. Fachbetriebe setzen Schutzausrüstung ein und entsorgen kontaminierte Materialien gemäß den gesetzlichen Vorgaben für biologische Stoffe, wobei Entsorgungskosten bei etwa 40 € pro Kubikmeter liegen. Eine detaillierte Dokumentation der Arbeiten schafft Transparenz und Vertrauen für alle Beteiligten.

Erst wenn die Wohnung vollständig gereinigt und freigegeben ist, können Sie als Vermieter an eine Wiedervermietung denken. Eine professionelle Sanierung minimiert das Risiko von Geruchsbelästigungen oder gesundheitlichen Gefahren und erleichtert die Neuvermietung. Zertifizierte Betriebe unterstützen Sie dabei, alle rechtlichen und hygienischen Anforderungen zu erfüllen.

Für Vermieter in Laupheim ist es sinnvoll, eine kostenlose Besichtigung durch einen spezialisierten Dienstleister in Anspruch zu nehmen, um die Situation vor Ort zu bewerten. Kontaktieren Sie dazu einfach unter der Nummer ☎︎ 0800 6003005 und lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot erstellen. So stellen Sie sicher, dass alle Schritte fachgerecht und unter Berücksichtigung der Vermieter Pflichten bei einem verstorbenen Mieter in der Wohnung abgewickelt werden.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Laupheim

Wissenswertes zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Laupheim

Wen rufe ich für Wohnungsräumung nach Todesfall in Laupheim an?

Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Laupheim. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.

Ist die Entsorgung in den Kosten für Laupheim enthalten?

Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Laupheim, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.

Kann ich Fotos von der betroffenen Wohnung in Laupheim schicken?

Ja, über unser Online-Formular können Sie Ihren Fall beschreiben und Fotos hochladen. Wir melden uns zeitnah mit einem Kostenvoranschlag für Laupheim. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.

Brauche ich eine Polizeifreigabe für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Laupheim?

Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Laupheim sollte der Vermieter informiert werden.

Was bedeutet Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz?

Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Laupheim werden dokumentiert.



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