Als Vermieter in Königsbrunn stehen Sie nach dem Tod eines Mieters vor einer schwierigen Situation. Der Todesfall in der Mietwohnung bringt rechtliche Fragen mit sich: Wer ist jetzt für die Wohnung verantwortlich? Wann endet der Mietvertrag?
Rechtlich gesehen geht der Mietvertrag nach dem Tod des Mieters nicht automatisch zu Ende. Gemäß § 563 und § 564 BGB tritt die Erbfolge in den Mietvertrag ein. Die Erben übernehmen alle Rechte und Pflichten des verstorbenen Mieters. Solange keine Kündigung erfolgt, läuft der Vertrag weiter und die Miete ist zu zahlen.
Die Erbermittlung steht im Mittelpunkt. Das Nachlassgericht wird automatisch tätig, sobald der Todesfall gemeldet wurde. Falls keine Erben vorhanden oder auffindbar sind, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger. Dieser übernimmt dann alle Verpflichtungen des Mietverhältnisses.
Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht eigenmächtig betreten oder räumen lassen. Auch wenn die Miete ausbleibt, müssen Sie warten, bis die Erbschaft geklärt ist. Voreiliges Handeln kann zu rechtlichen Problemen führen.
Die Haushaltsauflösung darf erst nach Klärung der Erbschaft beginnen. Erben oder Nachlasspfleger entscheiden über das weitere Vorgehen mit dem Hausrat. Der Mietvertrag läuft weiter, bis die Erben ordentlich kündigen. Das kann bei unklaren Erbverhältnissen Monate dauern.
Nach einem Todesfall sind oft umfangreiche Reinigungsarbeiten erforderlich. Besonders bei längerer Liegezeit entstehen Gerüche und Verunreinigungen, die nur durch Fachkräfte beseitigt werden können. Die Kosten trägt die Erbmasse, manchmal übernimmt auch eine Versicherung des Verstorbenen die Aufwendungen.
Professionelle Tatortreinigung beginnt ab 500 € je nach Aufwand. Ozonbehandlungen zur Geruchsneutralisation kosten etwa 12 €/m² und sind oft unerlässlich für die Wiedervermietung. Alle Arbeiten erfolgen nach RKI-Richtlinien und Biostoffverordnung mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln.
Versicherungen übernehmen häufig die Kosten für notwendige Reinigungsarbeiten. Die Abwicklung erfolgt direkt mit dem Versicherer. Kontaktieren Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 für eine kostenlose Beratung.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Königsbrunn und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Königsbrunn und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Nach der polizeilichen Freigabe und Klärung der rechtlichen Situation räumen wir die Wohnung in Königsbrunn vollständig: Möbel, persönliche Gegenstände, Reinigung und auf Wunsch auch Renovierung. Wertgegenstände werden gesichert.
Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Königsbrunn erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Königsbrunn und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
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