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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Kitzingen

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Der Anruf kam unerwartet: Ihr Mieter ist verstorben. Als Vermieter stehen Sie nun vor einer emotional belastenden Situation, die gleichzeitig rechtliche und praktische Fragen aufwirft. In Kitzingen mit seinen rund 21.000 Einwohnern sind solche Fälle keine Seltenheit, dennoch fühlen sich Vermieter oft überfordert. Die wichtigste Regel: Handeln Sie besonnen und beachten Sie die rechtlichen Vorgaben.

Zunächst das Wichtigste: Sie dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, auch wenn der Mieter verstorben ist. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod – er geht auf die Erben über. Bis zur Klärung der Erbschaft bleibt die Wohnung rechtlich geschützt.

Der Mietvertrag läuft zunächst weiter

Nach § 563 BGB tritt der Erbe in den Mietvertrag ein. Sind mehrere Erben vorhanden, haften sie als Gesamtschuldner. Das bedeutet: Die Miete läuft weiter, bis der Mietvertrag ordnungsgemäß gekündigt wird. Gibt es keine bekannten Erben, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger.

Die Erbenermittlung kann Wochen oder Monate dauern. In dieser Zeit sammeln sich oft Mietschulden an, die später schwer einzutreiben sind. Dokumentieren Sie alle Kosten sorgfältig – auch die für eine eventuelle Tatortreinigung.

Wer trägt die Kosten für Reinigung und Sanierung

Wenn eine professionelle Reinigung nach einem Todesfall nötig wird, stellt sich die Kostenfrage. Die Erben sind grundsätzlich verantwortlich. Oft greift aber die Hausratversicherung des Verstorbenen oder eine Haftpflichtversicherung. Bei einer kostenlosen Besichtigung können Fachbetriebe die Situation einschätzen und bei der Abwicklung mit Versicherungen helfen.

Sind keine zahlungsfähigen Erben vorhanden, können Sie als Vermieter auf den Kosten sitzen bleiben. Eine frühzeitige Klärung der Finanzierung ist daher entscheidend. Rufen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 an – wir beraten Sie zur Kostenfrage.

Professionelle Hilfe bei Mieter verstorben in Kitzingen

Gerüche, Verschmutzungen oder Schäden nach einem Todesfall erfordern spezielle Reinigungsverfahren. Standard-Hausmeisterservice reicht nicht aus. VAH-gelistete Desinfektionsmittel und Ozonbehandlungen neutralisieren Gerüche dauerhaft. Die Kosten beginnen bei etwa 500 Euro für kleinere Maßnahmen.

Bei stärkeren Verunreinigungen sind umfangreichere Sanierungsarbeiten nötig. Bodenbeläge, Tapeten oder sogar Estrich müssen teilweise erneuert werden. Ein erfahrener Betrieb erstellt nach der Begutachtung ein detailliertes Angebot.

Rechtliche Schritte und Fristen beachten

Kontaktieren Sie das örtliche Nachlassgericht in Kitzingen, wenn keine Erben bekannt sind. Das Gericht bestellt einen Nachlasspfleger, der die Angelegenheiten des Verstorbenen regelt. Dieser kann auch Entscheidungen zur Wohnungsräumung treffen.

Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos, bevor Reinigungsarbeiten beginnen. Diese Dokumentation ist wichtig für Versicherungsansprüche und eventuelle Rechtsstreitigkeiten mit Erben.

Von der Reinigung bis zur Wiedervermietung

Nach der rechtlichen Klärung folgt die praktische Umsetzung. Zunächst wird die Wohnung geräumt und gereinigt. Bei Geruchsbelastung ist eine Ozonbehandlung für etwa 12 Euro pro Quadratmeter sinnvoll. Anschließend erfolgt die Desinfektion nach RKI-Richtlinien.

Manche Mieter haben Vorbehalte gegen Wohnungen, in denen jemand verstorben ist. Eine professionelle Sanierung und transparente Kommunikation helfen dabei, die Wohnung erfolgreich zu vermieten. Verschweigen sollten Sie einen Todesfall jedoch nicht.

Unterstützung für Vermieter in Kitzingen und Bayern

Als Vermieter in Kitzingen sind Sie mit dieser Situation nicht allein. Professionelle Tatortreiniger kennen sowohl die rechtlichen Aspekte als auch die praktischen Herausforderungen. Sie arbeiten diskret, dokumentieren alle Arbeitsschritte und rechnen direkt mit Versicherungen ab, wenn möglich.

Die emotionale Belastung einer solchen Situation ist nicht zu unterschätzen. Professionelle Hilfe entlastet Sie nicht nur praktisch, sondern auch psychisch. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Besichtigung und Beratung unter ☎︎ 0800 6003005.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
Kostenlose Beratung: ☎︎ 0800 6003005

Weitere Leistungen in Kitzingen

Häufige Fragen zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Kitzingen

Wie kann ich eine Wohnungsräumung nach Todesfall in Kitzingen anfordern?

Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Kitzingen und Umgebung.

Sind Ihre Reinigungskräfte für Wohnungsräumung nach Todesfall in Kitzingen zertifiziert?

Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Kitzingen und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.

Wie teuer ist eine professionelle Wohnungsräumung nach Todesfall in Kitzingen?

Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

In welchen Regionen bieten Sie Wohnungsräumung nach Todesfall an?

Ja, AST Deutschland ist bundesweit im Einsatz — auch in Kitzingen und Umgebung. Wir verfügen über ein Netzwerk erfahrener Fachkräfte in allen Bundesländern.

Muss ich bei der Wohnungsräumung nach Todesfall in Kitzingen anwesend sein?

Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Kitzingen und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.



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