Vom Geruch bis zur Komplettrenovierung: Der Sanierungsbedarf hängt von der Liegezeit ab. Wurde ein Mieter erst Tage oder Wochen nach dem Tod entdeckt, sind Böden, Wände und Mobiliar oft stark kontaminiert. Die Kosten trägt nicht zwingend der Vermieter allein.
Nach §§ 563-564 BGB geht das Mietverhältnis beim Tod des Mieters auf die Erben über. Die Wohnung gehört damit zunächst zum Nachlass. Eigenmächtiges Betreten durch den Vermieter ist ohne Zustimmung der Erben oder einen gerichtlichen Beschluss unzulässig - auch wenn die Miete ausbleibt.
Erbenermittlung läuft über das Nachlassgericht. Falls keine Erben bekannt sind oder alle das Erbe ausschlagen, übernimmt ein Nachlasspfleger die Verwaltung. Erst dann können Wohnungsauflösung und Sanierung beginnen.
Zwei Versicherungen kommen für die Kosten in Frage. Die Gebäudeversicherung des Vermieters deckt Schäden an der Bausubstanz ab: Estrich, Böden, Wände, fest verbaute Einrichtungen. Kontaminierte Möbel, Textilien und Elektrogeräte fallen dagegen unter die Hausratversicherung des Verstorbenen, deren Ansprüche mit dem Tod auf die Erben übergehen.
Für Vermieter in Horn - einem Stadtteil mit ca. 37.900 Einwohnern und einem Wohnungsbestand, der überwiegend aus Plattenbauten der 1960er Jahre besteht - ist die saubere Trennung beider Schadensbereiche entscheidend. Nur eine aufgeschlüsselte Dokumentation ermöglicht eine reibungslose Abrechnung gegenüber beiden Versicherungen.
Sind keine Erben ermittelbar oder wird das Erbe ausgeschlagen, bleibt die Hausratversicherung des Mieters als Anspruchsgrundlage weg. In diesem Fall trägt die Gebäudeversicherung zumindest die Sanierung der Bausubstanz, was den größeren Kostenblock darstellt.
Biologische Kontamination durch verwesende Körperflüssigkeiten erfordert Schutzmaßnahmen nach BiostoffV. Eingesetzte Desinfektionsmittel müssen VAH-gelistet sein. Peroxid-basierte Wirkstoffe haben sich bei der Flächendesinfektion bewährt, da sie rückstandsarm zerfallen.
Nach der Reinigung folgt Geruchsneutralisierung - durch Ozonbehandlung. Kosten: 12 €/m². Reinigungsstunden werden mit 40 €/h berechnet, Entsorgung kontaminierten Materials mit 40 €/m³. Die Gesamtkosten beginnen bei ca. 500 €, steigen aber je nach Liegezeit deutlich an.
Der Ablauf: kostenlose Besichtigung, Schadensaufnahme mit Trennung nach Gebäude- und Hausratschäden, schriftliches Angebot, Reinigung und Entsorgung, Abschlussbericht für die Versicherung. Dieser Abschlussbericht, der alle durchgeführten Maßnahmen und eingesetzten Mittel dokumentiert, ist Voraussetzung für die Kostenerstattung.
Nach abgeschlossener Sanierung bleibt das sogenannte Stigma. Mieter in Hamburg fragen bei auffälligen Wohnungen nach der Vorgeschichte. Gesetzlich besteht keine generelle Offenbarungspflicht, doch bei direkter Nachfrage gilt Auskunftspflicht. Eine gründliche Sanierung und ein nachvollziehbarer Abschlussbericht stärken die Position des Vermieters.
Unauffällige Fahrzeuge, keine Firmenbeschriftung. In Horn: ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Horn. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Horn eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Horn erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
In der Regel ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, wenn bauliche Veränderungen nötig sind (z.B. Bodenbelag entfernen). Für die reine Reinigung und Desinfektion in Horn reicht die Beauftragung durch den Nutzungsberechtigten.
Die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder die Hausratversicherung des Verstorbenen kann die Kosten in Horn tragen. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne.
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