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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Güstrow
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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Güstrow

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Ein Mieter verstirbt, die Wohnung steht leer, der Geruch ist stark, persönliche Gegenstände liegen noch überall. Sie sind Vermieter in Güstrow und müssen jetzt gleichzeitig rechtliche Fragen und die spätere Sanierung organisieren. Eine klare Struktur hilft: Rechtslage klären, Erben ermitteln, Kostenfrage prüfen, dann Reinigung und Sanierung planen.

Der Mietvertrag läuft nach dem Todesfall zunächst weiter

Wenn ein Mieter verstorben ist, herrscht beim Thema Mietvertrag oft Unsicherheit. Nach § 563 BGB geht das Mietverhältnis beim Todesfall in der Mietwohnung automatisch auf die Erben oder andere Eintrittsberechtigte über. Der Mietvertrag endet also nicht sofort. Sie dürfen die Wohnung nicht einfach betreten oder räumen lassen, auch wenn die Miete ausbleibt oder der Zustand belastend ist. Erst wenn klar ist, wer Erbe wird oder ob jemand das Erbe ausschlägt, lässt sich rechtssicher handeln.

Nachlassgericht und Erbenermittlung geben die Richtung vor

Wird ein verstorbener Mieter in der Wohnung aufgefunden, informiert die Polizei das Nachlassgericht am letzten Wohnort des Verstorbenen. Dort läuft die Erbenermittlung an. Sind keine Angehörigen bekannt oder melden sie sich nicht, setzt das Gericht einen Nachlasspfleger ein. Dieser vertritt den Nachlass gegenüber Ihnen als Vermieter und entscheidet auch über Räumung, Reinigung und Kostenübernahme. Dieser Prozess dauert häufig mehrere Wochen, manchmal Monate.

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Sie können beim Nachlassgericht Akteneinsicht beantragen und Ihre Ansprüche anmelden.

Ansprüche frühzeitig anmelden und dokumentieren

Neben den Pflichten haben Sie als Vermieter auch Rechte. Sie dürfen offene Mieten, Nutzungsentschädigung sowie Kosten für notwendige Sicherungsmaßnahmen geltend machen. Wichtig ist eine saubere Dokumentation: Fotos vom Zustand der Wohnung, Protokolle von Polizei oder Rettungsdienst und später die Reinigungsberichte. Diese Unterlagen helfen bei der Abrechnung mit Erben, Nachlasspfleger oder Versicherungen.

Wer haftet für Reinigung und Sanierung?

Die Erben haften für Verbindlichkeiten des Verstorbenen mit dem Nachlass. Dazu zählen auch Kosten für Tatortreinigung, Desinfektion und Entsorgung. Gibt es eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung, kann diese je nach Vertrag Teile der Kosten übernehmen. Bei einem lang unentdeckten Todesfall steigen Aufwand und Kosten deutlich durch starke Geruchsbildung und mögliche Durchfeuchtung von Bodenaufbauten.

Wir bieten eine kostenlose Besichtigung an, damit Sie frühzeitig den tatsächlichen Schadenumfang kennen und diesen gegenüber Erben oder Versicherungen belegen können.

Fachgerechte Tatortreinigung schafft wieder vermietbaren Zustand

Die Reinigung nach BiostoffV umfasst die Desinfektion aller kontaminierten Flächen, die Entsorgung durchdrungener Materialien (ca. 40 €/m³) und bei Bedarf eine Ozonbehandlung (ab 12 €/m²). Eine Grundreinigung beginnt ab 500 €. Nach Abschluss erhalten Sie ein Einsatzprotokoll mit Fotodokumentation.

Unter ☎︎ 0800 6003005 sind wir rund um die Uhr erreichbar - auch am Wochenende.

Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Fragen und Antworten: Wohnungsräumung nach Todesfall Güstrow

Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Güstrow und Umgebung.

Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Güstrow und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.

Für einen Kostenvoranschlag benötigen wir: Art des Vorfalls, Raumgröße (ungefähre m²), Anzahl betroffener Räume und möglichst Fotos. Rufen Sie 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Güstrow erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.

Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.

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