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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Günzburg

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Der Tod eines Mieters in Günzburg konfrontiert Eigentümer mit komplexen rechtlichen Vorgaben und praktischen Herausforderungen. Besonders bei einem Todesfall Mietwohnung, der längere Zeit unentdeckt bleibt, entstehen Geruchsbelästigungen und bauliche Schäden, die eine professionelle Sanierung erfordern. Das Thema Mieter Tod Wohnung wirft viele Fragen auf: Wer trägt die Kosten, wie lange dauert die Erbensuche und welche Schritte sind rechtlich zulässig? Professionelle Antworten hängen stark von der Nachlass-Situation und den beteiligten Behörden ab.

Bei komplexen Erbschaftslagen bieten Fachbetriebe eine kostenlose Besichtigung zur ersten Einschätzung an. Rufen Sie ☎︎ 0800 6003005 für eine unverbindliche Beratung in Günzburg an.

Rechtslage nach Versterben des Mieters

Nach §§ 563-564 BGB geht der Mietvertrag automatisch auf die Erben über. Die Frage "Mietvertrag endet Tod Mieter wann" lässt sich eindeutig beantworten: Eine Beendigung erfolgt nur durch ordentliche Kündigung der Erben oder des Eigentümers. Das Nachlassgericht versiegelt häufig die Wohnung bis zur Klärung der Erbfolge. Eigentümer dürfen die Räume nicht eigenmächtig betreten oder ausräumen, auch wenn Gerüche oder sichtbare Schäden auftreten. Die Erbensuche kann Monate dauern, insbesondere wenn keine direkten Verwandten bekannt sind oder ein Nachlasspfleger bestellt werden muss.

Für rechtssichere Unterstützung während der Wartezeit kontaktieren Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.

Pflichten des Eigentümers bei verstorbenen Mietern

Zu den Vermieter Pflichten verstorbener Mieter Wohnung gehört primär die Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Nachlassgericht. Eigentümer müssen den Todesfall melden und die Erbenermittlung abwarten. Eigenständige Räumungen oder Reinigungsmaßnahmen sind untersagt und können rechtliche Konsequenzen haben. Das Gericht prüft vorhandene Versicherungen des Verstorbenen, die häufig Sanierungskosten abdecken. Hausrat- und Haftpflichtversicherungen übernehmen oft die Kosten für professionelle Tatortreinigung und Geruchsneutralisation. Die Versicherungsübernahme muss jedoch individuell geprüft und beantragt werden.

Benötigen Sie Hilfe bei der Kommunikation mit Behörden? Fachbetriebe in Günzburg unterstützen Sie kompetent.

Professionelle Sanierung nach Freigabe

Nach gerichtlicher Freigabe beginnt die fachgerechte Wohnungsauflösung und Sanierung. Bei lange unentdeckten Todesfällen ist eine Ozonbehandlung (12 €/m²) zur Geruchsneutralisation unerlässlich. Fachbetriebe verwenden VAH-gelistete Desinfektionsmittel nach RKI-Richtlinien und TRBA 250 für biologische Arbeitsstoffe. Die Grundreinigung kostet ab 500 € und umfasst Desinfektion aller Oberflächen, Bodenbeläge und betroffenen Bauteile. Dokumentierte Arbeitsschritte gewährleisten die spätere Vermietbarkeit und schaffen Transparenz gegenüber Interessenten. Eine professionelle Sanierung minimiert das Stigma und ermöglicht eine zeitnahe Wiedervermietung.

Ablauf bei unklarer Erbschaftslage

Bleiben Erben unbekannt, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger zur Verwaltung. Dieser prüft vorhandene Vermögenswerte und klärt die Kostenübernahme für notwendige Sanierungsmaßnahmen. Eigentümer müssen diese Entscheidung abwarten und dürfen keine voreiligen Schritte unternehmen. Der Nachlasspfleger koordiniert mit Versicherungen und Behörden, um eine rechtskonforme Abwicklung sicherzustellen. Erst nach offizieller Freigabe kann mit der Sanierung nach lang unentdecktem Todesfall begonnen werden. Eine frühzeitige Abstimmung mit Fachbetrieben verkürzt die Wartezeiten nach Freigabe erheblich.

Planen Sie bereits jetzt die Sanierung? Vereinbaren Sie eine kostenlose Besichtigung unter ☎︎ 0800 6003005 in Günzburg.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Günzburg

FAQ: Wohnungsräumung nach Todesfall in Günzburg

Wie beauftrage ich eine Wohnungsräumung nach Todesfall in Günzburg?

Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Günzburg. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.

Kann die Haftpflichtversicherung die Wohnungsräumung in Günzburg bezahlen?

Die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder die Hausratversicherung des Verstorbenen kann die Kosten in Günzburg tragen. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne.

Wer darf eine Wohnungsräumung nach Todesfall in Günzburg beauftragen?

Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Günzburg sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.

Arbeiten Sie in Günzburg mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben?

Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Günzburg, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.

Wie weit ist Ihr Einsatzgebiet von Günzburg aus?

Wir bieten Wohnungsräumung nach Todesfall in ganz Deutschland an, einschließlich Günzburg (Bayern). Unser Netzwerk ermöglicht schnelle Einsatzzeiten auch in ländlichen Regionen.



Wohnungsräumung (Mieter verstorben) in der Region Günzburg

Wir sind für Sie im Einsatz in Denzingen · Wasserburg · Bubesheim · Reisensburg · Deffingen · Nornheim · Kötz · Leinheim · Kleinkötz · Echlishausen · Leipheim · Großkötz · Harthausen · Rettenbach · Limbach · Riedheim · Deubach · Ebersbach · Schneckenhofen · Bühl · Wohnungsräumung Langenau · Lauingen · Weißenhorn · Wohnungsräumung Giengen · Wohnungsräumung Neu-Ulm · Wohnungsräumung in Bayern

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