Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nach einem Todesfall NICHT eigenmächtig betreten. Das gilt auch dann, wenn der Mietvertrag ausgelaufen ist. Die Wohnung gehört rechtlich zunächst den Erben.
Nach einem Todesfall geht der Mietvertrag gemäß §§ 563-564 BGB auf die Erben über. Das Nachlassgericht ermittelt, wer erbberechtigt ist. Erst wenn das geklärt ist, darf die Wohnung geräumt werden. Bis dahin gilt: Warten. Kein eigenmächtiger Zutritt, keine Entrümpelung, keine Schlüsselübergabe an Dritte.
Besonders heikel wird es bei möblierten Wohnungen. Dort gehören Inventar und Mieterbesitz oft verschiedenen Parteien. Was ist vermieterseits gestellt, was hat der Mieter selbst mitgebracht? Diese Frage muss vor der Räumung geklärt sein, sonst riskieren Sie Streit mit den Erben.
Wer zahlt am Ende? Gebäudeschäden übernimmt häufig die Gebäudeversicherung des Vermieters. Kontaminierte Möbel und Einrichtungsgegenstände können über die Hausratversicherung des Verstorbenen geltend gemacht werden, sofern eine besteht. Der Anspruch geht auf die Erben über.
Sobald die Erbschaft geklärt ist, beginnt die eigentliche Arbeit. Wir starten mit einer kostenlosen Besichtigung. Dabei dokumentieren wir alle Schäden - Böden, Wände, Mobiliar - und erstellen einen Einsatzbericht, der direkt für die Versicherungsabrechnung genutzt werden kann.
Bei Todesfällen, die erst spät entdeckt werden, sind Körperflüssigkeiten tief in Böden und Polster eingedrungen. Einfaches Wischen reicht nicht. Wir arbeiten mit Enzymreinigern, die organisches Material biologisch abbauen, und mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln nach RKI-Richtlinien. Aerosolbelastung ist ein reales Risiko - deshalb arbeiten wir nach BiostoffV mit Schutzausrüstung der Klasse 3.
In Altbauten mit Holzdielen zieht sich Feuchtigkeit besonders tief ins Material. Schadstellensanierung bedeutet hier oft: Dielen raus, Estrich prüfen, Wandputz abnehmen. Innerhalb von 48 Stunden nach Freigabe durch die Erben können wir mit der Reinigung beginnen. Nach Abschluss der Sanierung neutralisieren wir Gerüche per Ozonbehandlung ab 12 €/m².
Reinigung ab 500 €, Arbeitsstunde ca. 40 €/h, Entsorgung ca. 40 €/m³. Häufig übernimmt die Versicherung die Kosten - wir liefern die nötige Dokumentation. Für eine Besichtigung vor Ort erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Grunewald und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Grunewald enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Unsere Mitarbeiter verfügen über Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und werden regelmäßig geschult. Sie arbeiten mit professioneller Schutzausrüstung und nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts.
Von Grunewald aus betreuen wir die gesamte Umgebung. Unser Einsatzgebiet ist bundesweit, und wir sind in Berlin mit erfahrenen Fachkräften vertreten.
Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Wir sind für Sie im Einsatz in Halensee · Charlottenburg-Wilmersdorf · Schmargendorf · Westend · Wilmersdorf · Charlottenburg · Friedenau · Dahlem · Schöneberg · Tiergarten · Steglitz · Charlottenburg-Nord · Siemensstadt · Moabit · Mitte · Haselhorst · Zehlendorf · Kreuzberg · Steglitz-Zehlendorf · Lichterfelde · Wohnungsräumung in Berlin
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