Stehen Sie vor der schwierigen Situation, dass ein Mieter verstorben ist und Sie als Vermieter in Göttingen nun handeln müssen? Ein Todesfall in der Mietwohnung bringt organisatorische und gleichzeitig emotionale Anforderungen mit sich. Wir verstehen, dass dies eine belastende Zeit ist und möchten Sie mit klaren Informationen und praktischer Unterstützung begleiten. Unser Ziel ist es, Ihnen den Prozess so transparent und respektvoll wie möglich zu gestalten, damit Sie die Wohnung wieder nutzbar machen können.
Ein zentraler Punkt bei einem Todesfall in der Mietwohnung ist die Frage, wer nun zuständig ist. Gemäß § 563 BGB geht der Mietvertrag nicht automatisch zu Ende, sondern wird auf die Erben übertragen – eine häufige Unsicherheit, wenn ein Mieter verstorben ist. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nicht eigenständig betreten, solange die Erbenfrage nicht geklärt oder die Wohnung versiegelt ist. Das Nachlassgericht übernimmt die Ermittlung der Erben oder setzt einen Nachlasspfleger ein, falls keine Erben vorhanden sind oder diese das Erbe ausschlagen. Während dieser Phase bleiben die Vermieterpflichten bestehen, und die Miete ist weiterhin zu entrichten, bis eine Lösung gefunden wird. Wir empfehlen, frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen, um Fehler zu vermeiden.
Sobald die rechtlichen Fragen geklärt sind, steht oft die Auflösung der Wohnung an, besonders wenn der Mieter verstorben und lange unentdeckt geblieben ist. Eine gründliche Sanierung kann notwendig sein, um Gerüche oder Schäden zu beseitigen, und hier kommen wir ins Spiel. Wir bieten eine kostenlose Besichtigung an, um den Zustand der Wohnung zu bewerten und ein passendes Vorgehen vorzuschlagen. Die Kosten für solche Arbeiten können in vielen Fällen von einer Versicherung, wie der Hausrat- oder Haftpflichtversicherung, übernommen werden. Für eine Geruchsneutralisation setzen wir beispielsweise Ozonbehandlungen ein (ab 12 €/m²). Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 – wir stehen Ihnen zur Seite.
Nach der Reinigung und Sanierung geht es darum, die Wohnung für neue Mieter vorzubereiten. Gerade bei einem Todesfall in der Mietwohnung, wenn der Mieter verstorben und lange unentdeckt war, können zusätzliche Maßnahmen wie eine gründliche Desinfektion nach RKI-Richtlinien nötig sein. Wir arbeiten mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln, um höchste Hygienestandards zu gewährleisten, und dokumentieren alle Schritte für eine lückenlose Freigabe. Unser Ablauf ist klar strukturiert: Besichtigung, Angebotserstellung, Durchführung der Arbeiten und abschließende Übergabe. So stellen wir sicher, dass Sie die Wohnung ohne weitere Sorgen erneut vermieten können, und unterstützen Sie bei jedem Schritt respektvoll und diskret.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Göttingen. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Göttingen eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
In vielen Fällen zahlt die Versicherung — je nach Situation die Hausrat-, Gebäude- oder Haftpflichtversicherung. Wir rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab. Für Göttingen erhalten Sie einen unverbindlichen Kostenvoranschlag unter 0800 6003005.
In der Regel ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich, wenn bauliche Veränderungen nötig sind (z.B. Bodenbelag entfernen). Für die reine Reinigung und Desinfektion in Göttingen reicht die Beauftragung durch den Nutzungsberechtigten.
Die Gebäudeversicherung des Eigentümers oder die Hausratversicherung des Verstorbenen kann die Kosten in Göttingen tragen. Welche Versicherung zuständig ist, hängt vom Einzelfall ab. Wir beraten Sie gerne.
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