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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Gemünden

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
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Mieter in Gemünden verstorben: Ein Leitfaden für Vermieter

Ein Mieter ist verstorben. Die Wohnung ist versiegelt, die Miete bleibt aus. Für Vermieter in Gemünden beginnt eine Phase rechtlicher Unsicherheit und praktischer Herausforderungen, besonders wenn der Tod über Wochen unentdeckt blieb. Dieser Leitfaden erklärt die notwendigen Schritte, klärt Haftungsfragen und beschreibt den Ablauf einer professionellen Sanierung nach einem Leichenfund in einer Mietwohnung in Bayern.

Rechtslage: Mietvertrag, Erben und die Rolle des Nachlassgerichts

Der Tod des Mieters beendet den Mietvertrag nicht automatisch. Nach § 564 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über. Diese können den Vertrag ausgesprochen kündigen, müssen aber gesetzliche Fristen wahren. Sind keine Erben auffindbar oder schlagen alle das Erbe aus, entsteht eine Pattsituation. Sie als Vermieter dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten oder räumen. Das wäre verbotene Eigenmacht nach § 858 BGB und kann zu Schadensersatzansprüchen führen. Der korrekte Weg führt über das Nachlassgericht, das einen Nachlasspfleger bestellt. Dieser wird Ihr Ansprechpartner für die Kündigung, die Räumung und die Kostenübernahme.

Kontamination der Bausubstanz und gesundheitliche Risiken

Ein unentdeckter Todesfall führt zu massiven Schäden. Körperflüssigkeiten zersetzen Bodenbeläge, dringen in den Estrich ein und kontaminieren die Dämmschicht darunter. Geruchsmoleküle setzen sich dauerhaft in Putz, Tapeten und Holzbauteilen fest. Bakterien und Viren stellen eine biologische Gefährdung dar, die Arbeiten nach den Vorgaben der Biostoffverordnung (BioStoffV) und der TRBA 250 erfordert. Eine gewöhnliche Fachbetrieb ist hier überfordert und darf diese Arbeiten nicht ausführen. Es braucht staatlich geprüfte Desinfektoren mit persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und dem nötigen Fachwissen.

Ablauf der Sanierung: Von der Besichtigung bis zur Freigabe

AST Deutschland Tatortreinigung bietet Vermietern in Gemünden eine kostenlose Besichtigung an, um den Schaden zu bewerten. Darauf basierend erstellen wir ein verbindliches Festpreisangebot. Der Prozess folgt einem klaren Plan: Zuerst wird der kontaminierte Hausrat fachgerecht entsorgt (ab 40 €/m³). Anschließend entfernen wir befallene Materialien wie Teppiche, Laminat oder Estrich. Die Kernsanierung umfasst die Desinfektion aller Oberflächen nach RKI-Richtlinien mit VAH-gelisteten Mitteln. Abschließend neutralisiert eine Ozonbehandlung (12 €/m²) letzte Geruchsreste. Die Tatortreinigung selbst beginnt bei 500 €, Arbeitsstunden werden mit 40 €/h berechnet.

Kostenübernahme: Wer zahlt für die Sanierung?

Haften die Erben für die entstandenen Kosten. Sind keine Erben vorhanden oder ist der Nachlass mittellos, bleiben Sie als Vermieter nicht zwangsläufig auf den Kosten sitzen. Prüfen Sie Ihre Gebäudeversicherung. Viele moderne Policen decken Schäden an der Bausubstanz ab, die durch Verwesungsprozesse entstanden sind. Wir erstellen eine detaillierte Dokumentation mit Fotos und einem Schadensprotokoll, die Sie bei der Versicherung und dem Nachlassgericht einreichen können. Unsere Rechnungen sind so aufgeschlüsselt, dass eine reibungslose Abwicklung mit den Kostenträgern gewährleistet ist. Unter ☎︎ 0800 6003005 beraten wir Sie zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme und koordinieren die Kommunikation mit den beteiligten Parteien.

Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.

Sanierung nach Todesfall – ab 500 €: Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Gemünden

Häufige Fragen zur Wohnungsräumung nach Todesfall in Gemünden

Wie erreiche ich einen Fachbetrieb für Wohnungsräumung nach Todesfall in Gemünden?

Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Gemünden. Alternativ: Kontaktformular.

Was passiert mit kontaminierten Gegenständen nach der Wohnungsräumung nach Todesfall in Gemünden?

Kontaminierte Materialien werden fachgerecht als Sondermüll entsorgt. Wir arbeiten mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben zusammen und dokumentieren die ordnungsgemäße Entsorgung in Gemünden lückenlos.

Gibt es ein Kontaktformular für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Gemünden?

Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Gemünden erheblich.

Wer trägt die Kosten, wenn ein Mieter in Gemünden verstirbt?

In vielen Fällen ja. Wenn durch den Todesfall Schäden an der Gebäudesubstanz entstanden sind, übernimmt die Gebäudeversicherung in Gemünden die Reinigungskosten. Wir helfen bei der Schadensmeldung.

Wer ist nach dem Tod eines Mieters in Gemünden für die Räumung zuständig?

Ja, der Vermieter oder die Hausverwaltung kann die Wohnungsräumung in Gemünden beauftragen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis beendet ist (Kündigung an die Erben) oder eine Vollmacht vorliegt. Wir beraten Sie dazu unter 0800 6003005.



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