Verstirbt ein Mieter in der Wohnung, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. In Geislingen betrifft dies regelmäßig Eigentümer, die klären müssen: Wer trägt die Kosten für Reinigung und Sanierung? Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod, sondern geht auf die Erben über. Diese übernehmen sämtliche Verpflichtungen des Verstorbenen, einschließlich der Reinigungskosten.
Besonders problematisch wird es, wenn ein Mieter längere Zeit unentdeckt in der Wohnung lag. Dann entstehen oft erhebliche Sanierungskosten durch Gerüche, Flüssigkeitsschäden oder hygienische Probleme. Vermieter dürfen jedoch nicht eigenmächtig handeln, sondern müssen die Erbfolge abwarten.
Die Erben haften für alle Kosten, die durch den Todesfall entstehen. Nach §§ 563–564 BGB treten sie in den Mietvertrag ein und übernehmen damit auch die Pflicht zur ordnungsgemäßen Rückgabe der Wohnung. Dies betrifft sowohl normale Schönheitsreparaturen als auch erforderliche Sanierungsmaßnahmen.
Oft greift jedoch die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen. Viele Policen decken Schäden durch unvorhergesehene Ereignisse ab, zu denen auch der plötzliche Tod zählt. Die Erben sollten zeitnah prüfen, welche Versicherungen bestehen, und diese kontaktieren.
Die Sanierungskosten hängen vom Zustand der Wohnung ab. Eine professionelle Reinigung beginnt bei etwa 500 €, während Ozonbehandlungen zur Geruchsneutralisation 12 €/m² kosten. Entsorgungsarbeiten schlagen mit 40 €/m³ zu Buche. Bei längerer Liegezeit können sich die Gesamtkosten auf mehrere tausend Euro belaufen.
Fachbetriebe bieten eine kostenlose Besichtigung an, um den genauen Aufwand zu ermitteln. Dabei prüfen sie auch, ob Versicherungsschutz besteht, und unterstützen bei der Schadensabwicklung. Zertifizierte Unternehmen arbeiten nach TRBA 250 und BiostoffV-Richtlinien.
Das Nachlassgericht ermittelt die Erben des verstorbenen Mieters. Vermieter können beim Amtsgericht Auskunft über Testament oder Erbschein einholen. Dieser Prozess dauert meist mehrere Wochen, besonders wenn keine direkten Angehörigen bekannt sind.
Werden keine Erben gefunden, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger. Dieser verwaltet den Nachlass und entscheidet über Sanierungsmaßnahmen. Vermieter sollten frühzeitig Kontakt zum Gericht aufnehmen, um den Verfahrensstand zu erfahren.
Ohne Zustimmung der Erben oder behördliche Anordnung dürfen Vermieter die Wohnung nicht betreten. Auch bei offensichtlichen hygienischen Problemen müssen sie die rechtliche Klärung abwarten. Eigenmächtiges Handeln kann zu Schadensersatzforderungen führen.
Notfälle wie Wasserschäden oder Ungeziefer rechtfertigen jedoch sofortige Maßnahmen. Dokumentieren Sie solche Situationen sorgfältig und informieren Sie zeitnah das Nachlassgericht über Ihre Schritte.
Nach der Sanierung steht die Wiedervermietung im Fokus. Professionelle Geruchsneutralisation mit Ozon beseitigt hartnäckige Gerüche vollständig. VAH-gelistete Desinfektionsmittel sorgen für hygienische Sauberkeit nach RKI-Richtlinien.
Manche Mieter reagieren sensibel auf den Hintergrund der Wohnung. Fachbetriebe beraten zum Stigma-Management und sorgen dafür, dass die Wohnung wieder uneingeschränkt vermietbar wird.
Kontaktieren Sie Spezialisten unter ☎︎ 0800 6003005 für eine unverbindliche Beratung. Zertifizierte Unternehmen in Geislingen kennen die rechtlichen Anforderungen und arbeiten diskret mit Versicherungen zusammen.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Geislingen. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Die Kosten tragen zunächst die Erben oder der Vermieter. In vielen Fällen greift jedoch eine Versicherung — Hausrat, Gebäude oder Haftpflicht. Wir klären die Kostenübernahme in Geislingen mit Ihnen gemeinsam.
Ja, über unser Online-Formular können Sie Ihren Fall beschreiben und Fotos hochladen. Wir melden uns zeitnah mit einem Kostenvoranschlag für Geislingen. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Geislingen für Außenstehende nicht als Wohnungsräumung nach Todesfall erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
Der Vermieter sollte zunächst die Erben kontaktieren und das Mietverhältnis kündigen. Ist keine Kontaktaufnahme möglich, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder das Nachlassgericht. Wir unterstützen in Geislingen bei der praktischen Umsetzung.
Wir sind für Sie im Einsatz in Kuchen · Weiler ob Helfenstein · Hofstett · Oberböhringen · Bad Überkingen · Eybach · Wittingen · Kuchalb · Stötten · Gingen · Unterböhringen · Türkheim · Christofshof · Unterweckerstell · Hausen · Oberweckerstell · Aufhausen · Waldhausen · Grünenberg · Schalkstetten · Donzdorf · Süßen · Wohnungsräumung Eislingen · Wohnungsräumung Göppingen · Wohnungsräumung Gerstetten · Wohnungsräumung in Baden-Württemberg
AST Deutschland Tatortreinigung
