Als Vermieter stehen Sie vor einer belastenden Situation, wenn ein Mieter verstorben ist. Der Tod eines Mieters bringt neben der menschlichen Dimension konkrete Verpflichtungen für Sie als Eigentümer mit sich. Sie müssen wissen, welche Schritte einzuleiten sind und wer für anfallende Kosten aufkommt. Besonders kompliziert wird die Lage, wenn der Mieter längere Zeit unentdeckt blieb und eine Sanierung der Wohnung erforderlich wird.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Ableben des Mieters. Nach §1922 BGB tritt die Erbengemeinschaft kraft Gesamtrechtsnachfolge in alle Rechte und Pflichten ein. Falls keine Erben vorhanden sind oder diese das Erbe ausschlagen, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Dieser übernimmt dann die Verantwortung für die Wohnung und alle damit verbundenen Verpflichtungen. Sie dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten oder räumen, auch wenn sie behördlich versiegelt wurde. Erben haben nach §564 BGB ein Sonderkündigungsrecht mit einmonatiger Frist.
Die Kosten für Räumung und Reinigung trägt der Nachlass. Es können verschiedene Ausgaben anfallen: Haushaltsauflösung, Grundreinigung, Desinfektion oder Geruchsbeseitigung. Versicherungen des Verstorbenen übernehmen oft einen Großteil der Sanierungskosten. Eine kostenlose Besichtigung hilft Ihnen, den tatsächlichen Aufwand einzuschätzen. Wir arbeiten nach RKI-Richtlinien und verwenden VAH-gelistete Desinfektionsmittel. Bei hartnäckigen Gerüchen kommt eine Ozonbehandlung zum Einsatz, die ab 12 €/m² kalkuliert wird.
Zunächst kontaktieren Sie das zuständige Nachlassgericht, um die Erben zu ermitteln. Parallel dazu sollten Sie eine fachkundige Bewertung der Wohnung veranlassen. Wir führen eine Bestandsaufnahme durch und erstellen ein detailliertes Angebot. Die eigentliche Sanierung umfasst mehrere Schritte: Entrümpelung, Desinfektion, Geruchsneutralisation und abschließende Renovierung. Alle Arbeiten werden dokumentiert und entsprechen den geltenden Hygienevorschriften. Nach Abschluss erhalten Sie ein Abnahmeprotokoll für die Wiedervermietung.
Wir übernehmen die Abwicklung von der ersten Besichtigung bis zur Freigabe - einschließlich Behördenkontakte, Versicherungsabwicklung und fachgerechter Entsorgung kontaminierter Materialien. Eine erste Einschätzung erhalten Sie kostenlos unter ☎︎ 0800 6003005.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Geilenkirchen und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Geilenkirchen und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Ja. Nach der Wohnungsräumung nach Todesfall in Geilenkirchen übergeben wir die Wohnung in einem hygienisch einwandfreien Zustand. Alle Kontaminationen werden beseitigt, sodass Sie bedenkenlos einziehen können.
Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in Geilenkirchen besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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