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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Geesthacht
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Wohnungsräumung (Mieter verstorben) Geesthacht

Veröffentlicht am 11. Februar 2026 · Von Redaktion AST Deutschland
Kostenlose Beratung: ☎︎ 0800 6003005

Wenn ein Mieter verstorben ist, stehen Vermieter vor rechtlichen und organisatorischen Fragen: Was passiert mit dem Mietvertrag? Wer räumt die Wohnung? Wer trägt die Kosten? In Geesthacht unterstützen wir Vermieter bei allen Schritten - von der Beratung bis zur Sanierung.

Was passiert mit dem Mietvertrag?

Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Gemäß §§ 563-564 BGB geht er auf die Erben über. Diese können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme des Todesfalls kündigen. Der Vermieter sollte den Kontakt zu den Erben herstellen, um die weitere Vorgehensweise zu klären. Sind keine Erben bekannt, übernimmt das Nachlassgericht die Erbenermittlung.

Betreten der Wohnung

Die Wohnung darf nicht eigenmächtig betreten werden, solange die Erbschaft ungeklärt ist. Insbesondere wenn der Mieter verstorben und lange unentdeckt geblieben ist, kann die Wohnung polizeilich versiegelt sein. Eine eigenmächtige Öffnung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Warten Sie die Klärung der Erbschaft ab, bevor Sie die Wohnung betreten oder räumen lassen.

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Kosten für Reinigung und Sanierung

Die Kosten für Reinigung und Sanierung nach dem Tod eines Mieters können durch die Erben oder durch Versicherungen (Hausrat- oder Haftpflichtversicherung) gedeckt werden. Gibt es keine Erben, regelt ein Nachlasspfleger die Angelegenheiten. Bei längerer Liegezeit kann eine Sanierung mit Geruchsneutralisation und Ozonbehandlung (ab 12 €/m²) erforderlich sein.

Wiedervermietung und Wohnungsauflösung

Die Wiedervermietung kann erst nach Klärung der Erbschaft und Abschluss aller Sanierungsarbeiten erfolgen. Eine professionelle Tatortreinigung in Geesthacht stellt sicher, dass die Wohnung hygienisch einwandfrei und geruchsfrei übergeben werden kann.

Die Wohnungsauflösung darf erst nach der Erbenermittlung oder Entscheidung des Nachlassgerichts stattfinden. In Zusammenarbeit mit einem Fachbetrieb kann der gesamte Prozess - von der Besichtigung über die Reinigung bis zur Freigabe - strukturiert durchgeführt werden.

Für eine kostenlose Besichtigung und Beratung in Geesthacht erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.

Wir erstellen einen kostenfreien Kostenvoranschlag vor Arbeitsbeginn. In vielen Fällen übernimmt die Hausrat- oder Gebäudeversicherung die Kosten.
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Weitere Leistungen in Geesthacht

Fragen und Antworten: Wohnungsräumung nach Todesfall Geesthacht

Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Geesthacht. Alternativ: Kontaktformular.

Die Kosten hängen vom Umfang der Reinigung, der Raumgröße und dem Kontaminationsgrad ab. Bei einem Todesfall übernimmt häufig die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Wir erstellen Ihnen vorab einen kostenlosen Kostenvoranschlag für Geesthacht.

Der Eigentümer oder die Hausverwaltung, Angehörige des Verstorbenen oder der Mieter können die Wohnungsräumung nach Todesfall beauftragen. In Geesthacht koordinieren wir bei Bedarf mit Vermieter, Hausverwaltung oder Nachlassgericht.

Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Geesthacht enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.

Unsere Mitarbeiter verfügen über Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und werden regelmäßig geschult. Sie arbeiten mit professioneller Schutzausrüstung und nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts.

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