Wenn ein Mieter verstorben ist, stehen Vermieter vor rechtlichen und organisatorischen Fragen, die eine klare Vorgehensweise erfordern. Der Tod eines Mieters bedeutet nicht automatisch das Ende des Mietverhältnisses, sondern bringt spezifische Pflichten und Regelungen mit sich.
Nach §§ 563/564 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über, die das Mietverhältnis fortführen oder kündigen können. Die Erben haben ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat nach Kenntnis des Todesfalls. Vermieter dürfen die Wohnung nicht eigenständig betreten oder räumen, selbst wenn sie leer steht. In Fällen, in denen keine Erben ermittelt werden können, übernimmt ein Nachlasspfleger die Verantwortung. Für Vermieter in Gardelegen ist es daher sinnvoll, frühzeitig rechtliche Beratung einzuholen.
Wenn ein Mieter verstorben und längere Zeit unentdeckt in der Wohnung lag, sind Sanierungsmaßnahmen notwendig, da biologische Rückstände und Gerüche die Räume beeinträchtigen. Vermieter sollten in einem solchen Fall nicht selbst aktiv werden, sondern auf Fachbetriebe setzen, die nach RKI-Richtlinien und mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln arbeiten. In Gardelegen bieten wir eine kostenlose Besichtigung an, um den Zustand der Wohnung zu beurteilen und ein Angebot zu erstellen.
Erben sind für die Kosten der Wohnungsauflösung und Sanierung verantwortlich, sofern sie das Erbe annehmen. Existiert eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen, kann diese die Kosten für Reinigung oder Schäden an der Wohnung übernehmen. Sollten keine Erben vorhanden sein oder das Erbe ausgeschlagen werden, wird der Nachlass durch einen Pfleger verwaltet, und die Kosten können aus dem Vermögen des Verstorbenen beglichen werden.
Eine genaue Einschätzung der Reinigungskosten - ab 500 € für eine Grundreinigung oder ab 12 €/m² für eine Ozonbehandlung - erfolgt nach der Besichtigung. Wir unterstützen Sie auch bei der Abwicklung mit Versicherungen.
Nachdem die Erbschaftsverhältnisse geklärt sind, steht die Wohnungsauflösung an, um die Räume wieder nutzbar zu machen. Dieser Prozess beginnt mit der Entfernung von Gegenständen, gefolgt von einer gründlichen Desinfektion und Geruchsneutralisation. Unsere Teams in Gardelegen führen diese Arbeiten nach BiostoffV durch. Die Entsorgung kontaminierter Materialien kostet ca. 40 €/m³.
Für eine unverbindliche Beratung oder Terminabsprache erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Gardelegen und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Gardelegen und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Gardelegen und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in Gardelegen besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Haldensleben · Wohnungsräumung Oebisfelde-Weferlingen · Wohnungsräumung Tangerhütte · Stendal · Wolmirstedt · Salzwedel · Hohe Börde · Helmstedt · Burg · Neue Neustadt · Magdeburg · Schöningen · Wanzleben-Börde · Oschersleben · Wittenberge · Gommern · Wohnungsräumung in Sachsen-Anhalt
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