In Wohngebieten mit vielen Einpersonenhaushalten bleibt ein verstorbener Mieter manchmal tagelang unentdeckt. Gerade dort, wo Nachbarn einander kaum kennen, vergehen oft Tage, bis jemand Alarm schlägt. Als Vermieter stehen Sie dann vor einer Situation, die rechtlich, hygienisch und emotional belastend ist - und für die es klare Handlungsschritte gibt.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Laut §§ 563-564 BGB tritt der Nachlass in das Mietverhältnis ein. Das bedeutet: Erst wenn die Erben das Mietverhältnis kündigen oder die Erbschaft ausschlagen, können Sie als Vermieter handeln. Die Wohnung dürfen Sie nicht eigenmächtig betreten oder räumen, solange die Erbschaftsfrage ungeklärt ist. Wenden Sie sich an das zuständige Nachlassgericht, das die Erbenermittlung einleitet. Sind keine Erben auffindbar oder schlagen alle aus, fällt der Nachlass an den Fiskus.
Bis zur Klärung zahlen entweder die Erben die Miete weiter oder Sie melden den Ausfall bei Ihrer Versicherung. Viele Gebäudeversicherungen übernehmen Mietausfälle und Sanierungskosten nach einem Todesfall in der Mietwohnung - prüfen Sie Ihre Police genau.
Die Wohnungsauflösung ist Sache der Erben. Erst wenn diese das Erbe angenommen haben oder das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellt hat, darf die Wohnung geräumt werden. Beauftragen Sie niemanden eigenmächtig, solange kein rechtlicher Auftrag vorliegt - das kann Sie haftbar machen. Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden, dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos, bevor irgendwelche Gegenstände bewegt werden.
Die eigentliche Reinigung nach einem Todesfall in der Mietwohnung ist keine Frage des Ermessens: Körperflüssigkeiten, die in Estrich oder Bodenbelag eingedrungen sind, stellen ein Infektionsrisiko dar. Eine Gefährdungsbeurteilung nach BiostoffV ist Pflicht, bevor Reinigungskräfte die Wohnung betreten. Wir arbeiten mit VAH-gelisteten Biozid-Mitteln und dokumentieren jeden Schritt.
Geruchsbelastung ist das sichtbarste Problem nach einem länger unentdeckten Todesfall. Verwesung erzeugt flüchtige organische Verbindungen, die tief in Materialien eindringen. Standardreinigung reicht dann nicht. Eine Schadstoffentfrachtung der betroffenen Bauteile und eine anschließende Ozonbehandlung sind notwendig - die Ozonbehandlung kostet ab 12 €/m². Kontaminierte Bodenbeläge werden vollständig entfernt, die Entsorgung schlägt mit ca. 40 €/m³ zu Buche. Die Gesamtkosten für eine Sanierung beginnen bei 500 €. Ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung die Kosten übernimmt, klären wir gemeinsam - inklusive Schadensnachweis für die Regulierung.
Für die Wiedervermietung brauchen Sie eine Wohnung ohne Geruch, ohne Kontamination und ohne sichtbare Spuren. Das sogenannte Stigma - der Ruf einer Wohnung nach einem Todesfall - lässt sich durch vollständige Sanierung und offene Kommunikation gegenüber Interessenten abmildern. Wir bieten nach Abschluss der Arbeiten eine kostenlose Besichtigung zur Freigabe an, die Sie als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherung verwenden können.
Nach Ihrem Anruf klären wir das weitere Vorgehen in Friedrichsfelde. ☎︎ 0800 6003005.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Friedrichsfelde und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Nein. Wir arbeiten in Friedrichsfelde grundsätzlich diskret — unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Arbeitskleidung, unauffälliger Transport der Materialien. Von außen ist nicht erkennbar, welche Art von Reinigung durchgeführt wird.
Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in Friedrichsfelde besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ja, nach unserer Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Friedrichsfelde hygienisch unbedenklich. Alle Oberflächen werden desinfiziert, kontaminierte Materialien fachgerecht entsorgt und bei Bedarf eine Geruchsneutralisation durchgeführt.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Rummelsburg · Wohnungsräumung Biesdorf · Wohnungsräumung Karlshorst · Lichtenberg · Fennpfuhl · Plänterwald · Kaulsdorf · Marzahn-Hellersdorf · Friedrichshain · Friedrichshain-Kreuzberg · Alt-Hohenschönhausen · Hohenschönhausen · Oberschöneweide · Alt-Treptow · Baumschulenweg · Treptow · Neukölln · Marzahn · Niederschöneweide · Weißensee · Wohnungsräumung in Berlin
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