Wenn ein Mieter verstorben ist, stehen Vermieter in Freising vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Ein Todesfall in der Mietwohnung erfordert ein präzises Vorgehen, um die Situation korrekt zu klären. Es ist wichtig, die Abläufe und Fristen rund um das Nachlassgericht zu kennen.
Der Tod eines Mieters bedeutet nicht automatisch das Ende des Mietverhältnisses. Gemäß § 563 und § 564 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über, sofern diese die Fortsetzung nicht ausdrücklich ablehnen. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nach einem Todesfall nicht eigenmächtig betreten, selbst wenn sie versiegelt wurde. Eine polizeiliche oder gerichtliche Freigabe ist erforderlich. Sie sollten sich an das Nachlassgericht wenden, um die Erben zu ermitteln.
Das Nachlassgericht ist Ihre erste Anlaufstelle, wenn ein Mieter verstorben ist und keine Angehörigen bekannt sind. Sie können dort einen Antrag auf Erbenermittlung stellen. Das Gericht prüft innerhalb von etwa vier bis sechs Wochen, ob Erben existieren, und ernennt gegebenenfalls einen Nachlasspfleger. Diese Person übernimmt die Verantwortung für die Wohnung und die Klärung offener Fragen wie Mietzahlungen oder Räumung.
Wenn der Mieter längere Zeit unentdeckt blieb, sind oft biologische Rückstände oder Gerüche ein Problem, die nach RKI-Richtlinien und TRBA 250 entfernt werden müssen. Fachbetriebe setzen VAH-gelistete Desinfektionsmittel ein, um eine vollständige Dekontamination sicherzustellen. Eine Ozonbehandlung neutralisiert hartnäckige Gerüche, mit Kosten ab 12 € pro Quadratmeter. Die Gesamtkosten für eine Sanierung beginnen bei etwa 500 €. Die Kosten tragen die Erben, sofern sie das Erbe annehmen, oder die Hausrat- bzw. Haftpflichtversicherung des Verstorbenen.
Eine Räumung darf erst nach Klärung der Erbschaft erfolgen. Nach der Freigabe ist eine gründliche Sanierung oft notwendig, um die Wohnung wieder bewohnbar zu machen. Kontaminierte Materialien werden fachgerecht entsorgt. Unsere Fachkräfte erstellen ein Desinfektionsprotokoll, das Sie gegenüber Behörden oder Nachmietern vorlegen können.
Wenn Sie als Vermieter in Freising vor dieser Aufgabe stehen, empfiehlt sich die Unterstützung durch einen Fachbetrieb. Eine kostenlose Besichtigung hilft, den Umfang der Maßnahmen zu bewerten. Unsere Experten klären auch, ob eine Kostenübernahme durch eine Versicherung möglich ist.
Rufen Sie uns an unter ☎︎ 0800 6003005 — die Erstberatung ist kostenlos.
Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Freising. Alternativ: Kontaktformular.
Ja, nach einer professionellen Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Freising wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.
Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
In vielen Fällen ja. Wenn durch den Todesfall Schäden an der Gebäudesubstanz entstanden sind, übernimmt die Gebäudeversicherung in Freising die Reinigungskosten. Wir helfen bei der Schadensmeldung.
Ja, der Vermieter oder die Hausverwaltung kann die Wohnungsräumung in Freising beauftragen. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis beendet ist (Kündigung an die Erben) oder eine Vollmacht vorliegt. Wir beraten Sie dazu unter 0800 6003005.
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