Verstirbt ein Mieter in Fehmarn, stehen Vermieter vor der Frage, welche Versicherungsansprüche bestehen. Verschiedene Versicherungen können Kosten für Reinigung und Sanierung übernehmen. Der Mietvertrag geht nach §§ 563-564 BGB auf die Erben über. Bis zur Erbenermittlung durch das Nachlassgericht bleibt die Wohnung versiegelt. Eigenmächtiges Betreten ist rechtlich unzulässig.
Die Hausratversicherung des Verstorbenen deckt häufig Schäden ab, die durch längere Nichtentdeckung entstehen: Gerüche, Feuchtigkeit und beschädigten Hausrat. Auch notwendige Reinigungsmaßnahmen der Wohnung fallen unter den Versicherungsschutz. Prüfen Sie gemeinsam mit den Erben oder dem Nachlasspfleger, welche Policen bestehen.
Die Gebäudeversicherung des Vermieters übernimmt Schäden an der Bausubstanz - etwa wenn Verwesungsflüssigkeit in den Estrich eingedrungen ist. Die private Haftpflichtversicherung des Verstorbenen kann zusätzlich Schäden an der Mietsache und an Nachbarwohnungen abdecken. Folgekosten wie Geruchsneutralisation oder Schädlingsbekämpfung können ebenfalls abgedeckt sein. Jeder Fall wird individuell geprüft.
Sobald die Wohnung freigegeben ist, beginnt die Sanierung. Bei längerer Liegezeit dringen Körperflüssigkeiten in Bodenbeläge, Estrich und Wandputz ein. Kontaminierte Materialien müssen rückgebaut und als biologischer Abfall entsorgt werden. Die Desinfektion erfolgt mit VAH-gelisteten Mitteln nach RKI-Richtlinien und BiostoffV. Eine kostenlose Besichtigung zeigt den tatsächlichen Sanierungsbedarf auf.
Geruchsneutralisation durch Ozonbehandlung kostet ab 12 €/m², Entsorgung ca. 40 €/m³, Grundreinigung ab 500 €. Die Dokumentation aller Arbeitsschritte schafft Rechtssicherheit für die Versicherungsabrechnung.
Für eine Beratung in Fehmarn erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Fehmarn. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Die Kosten tragen zunächst die Erben oder der Vermieter. In vielen Fällen greift jedoch eine Versicherung — Hausrat, Gebäude oder Haftpflicht. Wir klären die Kostenübernahme in Fehmarn mit Ihnen gemeinsam.
Grundsätzlich die Erben. Treten keine Erben auf oder wird das Erbe ausgeschlagen, kann der Vermieter die Räumung in Fehmarn beauftragen. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden — rufen Sie 0800 6003005 an.
Ja, über unser Online-Formular können Sie Ihren Fall beschreiben und Fotos hochladen. Wir melden uns zeitnah mit einem Kostenvoranschlag für Fehmarn. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Ja, in Fehmarn und der gesamten Region Schleswig-Holstein stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Neustadt in Holstein · Scharbeutz · Wohnungsräumung Travemünde · Ratekau · Wohnungsräumung in Schleswig-Holstein
AST Deutschland Tatortreinigung
