Der Anruf der Polizei oder des Notarztes verändert alles: Ein Mieter ist in der Wohnung verstorben. Als Vermieter stehen Sie vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen, die schnelles aber besonnenes Handeln erfordern. In Engen mit seinen rund 10.000 Einwohnern kommt es statistisch etwa alle zwei Jahre zu einem solchen Todesfall in einer Mietwohnung. Die erste wichtige Erkenntnis: Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters.
Nach § 563 BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über. Diese können das Mietverhältnis außerordentlich mit einer Frist von einem Monat kündigen. Bis zur Klärung der Erbschaft bleibt die Wohnung jedoch rechtlich im Besitz des Nachlasses. Als Vermieter dürfen Sie die versiegelte Wohnung keinesfalls eigenmächtig betreten – auch nicht zur Schadensbegutachtung. Verstöße gegen diese Regel können zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.
Das Nachlassgericht ermittelt die Erben und bestellt gegebenenfalls einen Nachlasspfleger. Dieser Prozess kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Während dieser Zeit entstehen oft weitere Schäden durch Feuchtigkeit, Geruchsbildung oder Schädlingsbefall. Dokumentieren Sie alle erkennbaren Schäden von außen und informieren Sie Ihre Gebäudeversicherung über den Sachverhalt. Eine kostenlose Besichtigung durch einen Fachbetrieb hilft bei der ersten Einschätzung der Sanierungskosten.
Die Kostenfrage bei einem Todesfall in der Mietwohnung ist komplex. Haften die Erben für Schäden, die durch den Mieter oder während der Mietzeit entstanden sind. Bei einem natürlichen Todesfall ohne Verschulden des Mieters greift oft die Hausratversicherung des Verstorbenen. Diese deckt häufig auch Folgeschäden wie Geruchsbeseitigung und Desinfektion ab. Die Haftpflichtversicherung kann bei bestimmten Schadensarten einspringen. Prüfen Sie gemeinsam mit den Erben alle Versicherungsoptionen.
Wenn keine Erben vorhanden sind oder das Erbe ausgeschlagen wird, übernimmt das Nachlassgericht die Verwaltung. Ein bestellter Nachlasspfleger regelt dann die Wohnungsauflösung und Kostenübernahme. In Engen arbeitet das zuständige Amtsgericht Konstanz eng mit örtlichen Dienstleistern zusammen. Die Gemeinde Engen unterstützt bei der Koordination zwischen Behörden und Fachbetrieben.
Professionelle Wohnungsauflösung darf erst nach rechtlicher Klärung beginnen. Folgende Schritte sind einzuhalten:
Bei länger unentdeckten Todesfällen sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Körperflüssigkeiten dringen tief in Bodenbeläge, Estrich und Wandputz ein. Die professionelle Sanierung erfolgt nach RKI-Richtlinien mit entsprechender Schutzausrüstung. Kontaminierte Materialien werden als Abfall der Kategorie AS 180103 entsorgt. Sämtliche Kosten für eine Mieter-verstorben-Sanierung in Engen beginnen bei etwa 500 Euro für einfache Fälle und können bei umfangreichen Schäden mehrere tausend Euro erreichen.
Die Wiedervermietung nach einem Todesfall erfordert besondere Aufmerksamkeit. Potenzielle Mieter reagieren sensibel auf Geruchsreste oder sichtbare Spuren. Eine professionelle Ozonbehandlung neutralisiert organische Gerüche zuverlässig. Die Behandlung kostet etwa 12 Euro pro Quadratmeter und dauert 24 bis 48 Stunden. Anschließend ist eine Raumluftmessung empfehlenswert, um die vollständige Geruchsbeseitigung zu dokumentieren.
Das sogenannte Stigma einer Wohnung kann den Marktwert beeinflussen. Rechtlich besteht keine Aufklärungspflicht über natürliche Todesfälle, jedoch sollten Sie bei direkter Nachfrage ehrlich antworten. Eine professionelle Sanierung und Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen schaffen Vertrauen bei neuen Mietern. Viele Vermieter in Engen lassen nach der Sanierung zusätzlich eine energetische Modernisierung durchführen, um den Neustart der Wohnung zu unterstreichen.
Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Tatortreinigungsunternehmen ist bei einem Todesfall unerlässlich. Fachbetriebe kennen die rechtlichen Vorgaben und arbeiten diskret mit allen Beteiligten zusammen. Sie koordinieren die Entsorgung, führen die Desinfektion nach geltenden Normen durch und erstellen die erforderliche Dokumentation für Versicherungen und Behörden. Rufen Sie ☎︎ 0800 6003005 für eine unverbindliche Beratung an – auch außerhalb der Geschäftszeiten erreichen Sie kompetente Ansprechpartner.
Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsräumung nach Todesfall in Engen. Alternativ: Kontaktformular.
Ja, nach einer professionellen Wohnungsräumung nach Todesfall ist die Wohnung in Engen wieder vollständig bewohnbar. Wir entfernen alle Kontaminationen und sorgen für eine hygienisch einwandfreie Übergabe.
Der Eigentümer oder die Hausverwaltung, Angehörige des Verstorbenen oder der Mieter können die Wohnungsräumung nach Todesfall beauftragen. In Engen koordinieren wir bei Bedarf mit Vermieter, Hausverwaltung oder Nachlassgericht.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Engen enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Unsere Mitarbeiter verfügen über Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und werden regelmäßig geschult. Sie arbeiten mit professioneller Schutzausrüstung und nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts.
Wir sind für Sie im Einsatz in Anselfingen · Neuhausen · Zimmerholz · Bargen · Welschingen · Bittelbrunn · Stetten · Mühlhausen-Ehingen · Watterdingen · Weiterdingen · Mauenheim · Mühlhausen · Weil · Aach · Binningen · Blumenfeld · Schlatt unter Krähen · Beuren · Hattingen · Duchtlingen · Wohnungsräumung Gottmadingen · Wohnungsräumung Konstanz · Wohnungsräumung in Baden-Württemberg
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