Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung nach einem Todesfall nicht eigenmächtig betreten - auch dann nicht, wenn die Miete ausbleibt und die Wohnung dringend für die Neuvermietung benötigt wird. Der Mietvertrag geht beim Tod des Mieters gemäß §§ 563-564 BGB auf die Erben über. Eigenmächtiges Betreten gilt als Hausfriedensbruch.
Das Nachlassgericht ermittelt die Erben und stellt den Erbschein aus. Bis zur Klärung ist die Wohnung versiegelt. Den Zutritt erteilen ausschließlich die Erben oder der bestellte Nachlassverwalter. Erst danach darf mit der Wohnungsräumung begonnen werden. Schlagen alle Erben das Erbe aus, übernimmt der Fiskus als Erbe letzter Ordnung.
Stirbt ein Mieter in einer möblierten Wohnung, erhöht sich die Exposition erheblich. Polstermöbel, Matratzen und textile Bodenbeläge absorbieren Verwesungsflüssigkeiten und Gerüche tief im Material. Eine oberflächliche Reinigung reicht nicht aus. Der Materialrückbau - also der Ausbau und die Entsorgung kontaminierter Einrichtungsgegenstände - ist in solchen Fällen Pflicht, um Sekundärkontamination der Bausubstanz zu vermeiden. Kosten für die Entsorgung liegen bei ca. 40 €/m³.
Die Gebäudeversicherung übernimmt Sanierungskosten an Bauteilen: Estrich, Wände, Decken. Die Hausratversicherung des Verstorbenen ist für kontaminierte Möbel zuständig. AST Deutschland erstellt ein separates Leistungsverzeichnis für jeden Kostenträger, damit die Abrechnung mit der Versicherung reibungslos läuft. Tatortreinigung beginnt ab 500 €, die Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation ab 12 €/m².
Nach Freigabe durch die Erben erfolgt zunächst eine kostenlose Besichtigung, bei der Kontaminationsgrad und Materialrückbau-Umfang dokumentiert werden. Dann folgen Räumung, Reinigung mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln nach RKI-Richtlinien und Ozonbehandlung. Schutzausrüstung und Entsorgungsnachweise entsprechen der Biostoffverordnung. Den Estrich entfernt der Fachbetrieb bei Bedarf vollständig; kontaminierte Bauteile werden fachgerecht ausgebaut und entsorgt.
Die Sanierung übernehmen wir. Erreichbar unter ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Dotzheim. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Dotzheim eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Dotzheim sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Dotzheim, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
In der Regel ist die Wohnung in Dotzheim direkt nach Abschluss der Arbeiten wieder bewohnbar. Bei einer Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation muss die Wohnung anschließend kurz durchlüftet werden.
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