Ein Todesfall in der Mietwohnung wirft für Vermieter in Dautphetal viele Fragen auf. Der Mietvertrag geht gemäß §§ 563-564 BGB auf die Erben über - Sie dürfen die Wohnung nicht eigenmächtig betreten oder räumen. Erst wenn die Erbschaft geklärt ist, kann die Wohnungsauflösung beginnen.
Das Nachlassgericht ermittelt die Erben. Werden keine gefunden, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger. Grundsätzlich sind die Erben für Reinigung und Sanierung verantwortlich. Prüfen Sie, ob eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen die Kosten übernimmt. Wir bieten eine kostenlose Besichtigung in Dautphetal an, damit Sie frühzeitig wissen, mit welchen Kosten zu rechnen ist.
Besonders wenn ein Todesfall längere Zeit unentdeckt blieb, reicht eine einfache Reinigung nicht aus. Gerüche müssen durch Ozonbehandlung neutralisiert werden (ab 12 €/m²), Oberflächen werden mit VAH-gelisteten Desinfektionsmitteln nach RKI-Richtlinien behandelt. Eine Sanierung stellt sicher, dass die Wohnung wieder bedenkenlos vermietet werden kann.
Kontaktieren Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 für eine unverbindliche Beratung. Wir unterstützen Vermieter in Dautphetal bei der schnellen und fachgerechten Aufarbeitung der Wohnung.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Dautphetal und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Nein. Wir arbeiten in Dautphetal grundsätzlich diskret — unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Arbeitskleidung, unauffälliger Transport der Materialien. Von außen ist nicht erkennbar, welche Art von Reinigung durchgeführt wird.
Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in Dautphetal besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Die Sachkunde nach IfSG ist eine spezielle Qualifikation für den Umgang mit infektiösen Materialien und biologischen Gefahrstoffen. Sie umfasst Hygienemaßnahmen, Desinfektionsverfahren und die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien.
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