Wer zahlt die Sanierung? Die Erben - falls es welche gibt. Sonst greift die Nachlassregelung. Wenn ein Mieter verstorben in Datteln aufgefunden wird, stehen Vermieter vor einer ganzen Kette an Fragen: Wer darf die Wohnung betreten, wer räumt, wer trägt die Kosten? Hier die wichtigsten Fakten.
Erstmal: nichts. Der Mietvertrag geht nach §§ 563-564 BGB auf die Erben über. Die Wohnung gehört rechtlich weiterhin dem verstorbenen Mieter bzw. dessen Rechtsnachfolgern. Eigenmächtiges Betreten ist unzulässig. Auch dann, wenn die Miete ausbleibt. Das zuständige Nachlassgericht ermittelt die Erben - das kann Wochen dauern, besonders wenn keine nahen Angehörigen bekannt sind.
Sobald die Erben feststehen, können Sie als Vermieter Ihre Ansprüche geltend machen. Gibt es keine Erben, bestellt das Gericht einen Nachlasspfleger. Erst danach beginnt die Wohnungsauflösung.
Die Haftung des Vermieters beschränkt sich auf bauliche Instandhaltung. Wurde ein Mieter tot in der Wohnung gefunden und sind Schäden durch Verwesungsprozesse entstanden, zahlen die Erben die Wiederherstellung. Lehnen die Erben das Erbe ab, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen - es sei denn, eine Gebäudeversicherung greift. Prüfen Sie Ihre Police auf Klauseln zu Leichengeruch und Kontaminationsschäden.
Viele Versicherungen übernehmen die Kosten teilweise oder vollständig. Wir dokumentieren alle Arbeiten so, dass Ihr Versicherer die Belege direkt verwerten kann.
Vor jedem Einsatz steht eine Gefährdungsbeurteilung nach BiostoffV. Wir prüfen, welche Biozid-Mittel nötig sind, ob eine Schadstoffentfrachtung ansteht und wie weit die Kontamination reicht. Danach folgt die eigentliche Arbeit: Entfernung betroffener Böden und Möbel, Desinfektion mit VAH-gelisteten Mitteln, Geruchsneutralisation per Ozon. Die Infektionskette wird dabei konsequent unterbrochen, jeder Arbeitsschritt dokumentiert.
Für die Wiedervermietung ist Geruchsfreiheit entscheidend. Kein Interessent mietet eine Wohnung, in der noch etwas wahrnehmbar ist. Eine gründliche Sanierung nach Todesfall in der Mietwohnung schützt den Wert Ihrer Immobilie.
Sie haben das Recht auf Schadensersatz gegenüber den Erben. Sie dürfen die Wohnung aber nicht vor der Erbschaftsklärung räumen lassen. Wir bieten eine kostenlose Besichtigung an, erstellen einen Maßnahmenplan und kalkulieren die Kosten verbindlich. So haben Sie eine belastbare Grundlage für Gespräche mit Erben, Nachlasspfleger oder Versicherung.
Nach Ihrem Anruf klären wir das weitere Vorgehen in Datteln. ☎︎ 0800 6003005.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Datteln und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Datteln und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Ja. Nach der Wohnungsräumung nach Todesfall in Datteln übergeben wir die Wohnung in einem hygienisch einwandfreien Zustand. Alle Kontaminationen werden beseitigt, sodass Sie bedenkenlos einziehen können.
Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in Datteln besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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