Der Verlust eines Mieters ist eine belastende Situation, die Vermieter sowohl emotional als auch organisatorisch vor Herausforderungen stellt. Besonders in einer Eigentumswohnung, wenn ein Mieter verstorben ist, kommen komplexe Fragen auf – von der rechtlichen Klärung bis zur Sanierung der Räume. Das Team versteht, dass ein Todesfall in der Mietwohnung praktische Aufgaben mit sich bringt sowie Fingerspitzengefühl erfordert. Unser Ziel ist es, Sie in Cadolzburg bei allen Schritten zu unterstützen und eine diskrete Lösung zu finden.
Gerade wenn ein Mieter verstorben lange unentdeckt in der Wohnung war, können umfangreiche Reinigungs- und Sanierungsarbeiten notwendig sein. Gerüche, biologische Rückstände oder Schäden an der Bausubstanz erfordern eine fachgerechte Bearbeitung. Für weitere Informationen oder eine Terminvereinbarung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 – wir sind für Sie da, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Ein Todesfall in der Mietwohnung bringt rechtliche Verpflichtungen mit sich, die zunächst beachtet werden müssen. Gemäß BGB geht der Mietvertrag auf die Erben über, was bedeutet, dass Vermieter nicht ohne Zustimmung der Erben oder behördliche Freigabe handeln dürfen. Sollte die Wohnung polizeilich versiegelt sein, ist ein Zutritt ohne Genehmigung ausgeschlossen. Der Fachbetrieb berät Sie zu den nächsten Schritten und unterstützt Sie, sobald die Freigabe vorliegt, mit einer detaillierten Bestandsaufnahme der betroffenen Räume.
Falls keine Erben ermittelt werden können oder diese das Erbe ausschlagen, übernimmt ein vom Nachlassgericht bestellter Nachlasspfleger die Verantwortung. In solchen Fällen klären wir direkt mit den zuständigen Stellen, wie die Sanierung organisiert wird. Häufig stellt sich auch die Frage: Mieter verstorben in Wohnung – wer haftet für die Kosten? Versicherungen wie die Hausrat- oder Haftpflichtversicherung des Verstorbenen können die Kosten für Reinigung und Sanierung übernehmen, was wir für Sie prüfen und abwickeln.
Wenn ein Mieter Tod in der Wohnung einer Eigentumswohnung erleidet, sind oft auch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) und die Hausverwaltung betroffen. Schäden oder Gerüche können sich auf Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäuser oder benachbarte Wohnungen auswirken, was zusätzliche Maßnahmen erfordert. Die Hausverwaltung muss informiert werden, um eine Abstimmung über notwendige Arbeiten im Gemeinschaftseigentum sicherzustellen. Die Experten arbeiten eng mit allen Beteiligten zusammen, um eine umfassende Lösung zu finden.
Faire Kosten für solche Sanierungen können über die Wohngebäudeversicherung der WEG oder die Hausratversicherung des Verstorbenen gedeckt sein. Unser Team unterstützt bei der Dokumentation der Schäden und der Kommunikation mit den Versicherungen. So stellen wir sicher, dass alle betroffenen Bereiche – von der Wohnung bis zu den Gemeinschaftsflächen – fachgerecht gereinigt und wiederhergestellt werden. Eine transparente Abwicklung schafft Klarheit für alle Parteien und minimiert Konflikte.
Die Sanierung nach einem Todesfall in der Mietwohnung folgt einem klar strukturierten Ablauf, um die Räume wieder nutzbar zu machen. Zunächst führen wir eine Besichtigung durch, um den Schaden zu bewerten und ein Angebot zu erstellen. Danach beginnen die Arbeiten, die je nach Zustand der Wohnung mehrere Schritte umfassen. Die Kosten für eine Tatortreinigung starten bei etwa 500 Euro, während Ozonbehandlungen zur Geruchsbeseitigung mit 12 Euro pro Quadratmeter kalkuliert werden.
Unsere Maßnahmen orientieren sich an strengen Vorgaben wie der TRBA 250 und verwenden ausschließlich VAH-gelistete Desinfektionsmittel. Der Prozess umfasst unter anderem:
Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt eine abschließende Kontrolle, um sicherzustellen, dass die Wohnung wieder uneingeschränkt nutzbar ist. Fachkräfte übergeben Ihnen die Räume in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand. Bei Fragen zu diesem Ablauf oder zur Kostenübernahme durch Versicherungen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Eine erneute Vermietung ist nach unserer Arbeit ohne Einschränkungen möglich.
Die Frage, wer die Wohnung nach dem Tod des Mieters räumt, hängt von der jeweiligen Situation ab. Sind die Erben oder der Nachlasspfleger für die Organisation zuständig, doch oft fehlt die Zeit oder die emotionale Distanz, um diese Aufgabe selbst zu übernehmen. Wir übernehmen die Entrümpelung und darüber hinaus die fachgerechte Entsorgung und Reinigung, um Ihnen diese Last abzunehmen. Unsere Arbeit erfolgt diskret und mit Respekt vor der Situation.
Sollten Sie in Cadolzburg Unterstützung benötigen, zögern wir nicht, Sie umfassend zu beraten. Eine kostenlose Besichtigung ist der erste Schritt, um die notwendigen Maßnahmen zu planen. Rufen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 an, um einen Termin zu vereinbaren oder weitere Details zu besprechen. Wir begleiten Sie durch den gesamten Prozess – von der Klärung der Verantwortlichkeiten bis zur vollständigen Wiederherstellung der Wohnung.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Cadolzburg und Umgebung.
Ja. Nach der Wohnungsräumung nach Todesfall in Cadolzburg übergeben wir die Wohnung in einem hygienisch einwandfreien Zustand. Alle Kontaminationen werden beseitigt, sodass Sie bedenkenlos einziehen können.
Rund um Cadolzburg sind wir unter anderem in Pleikershof, Steinbach, Egersdorf, Wachendorf und Greimersdorf tätig. Unser Netzwerk in Bayern ermöglicht kurze Anfahrtswege und schnelle Einsatzzeiten.
Bei einem Todesfall mit polizeilicher Ermittlung muss die Wohnung in Cadolzburg erst von der Polizei freigegeben werden. Erst danach darf die Reinigung beginnen. Wir beraten Sie dazu gerne unter 0800 6003005.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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