Verstirbt ein Mieter in der Wohnung, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod, sondern geht gemäß § 563 BGB auf die Erben über. Diese übernehmen sowohl die Rechte als auch die Pflichten des verstorbenen Mieters. In Bünde müssen Vermieter zunächst abwarten, bis die Behörden ihre Ermittlungen abgeschlossen haben und die Wohnung freigeben.
Behörden versiegeln die Wohnung nach einem Todesfall oft vorübergehend. Vermieter dürfen diese Versiegelung nicht eigenmächtig entfernen oder die Wohnung betreten. Das Nachlassgericht ermittelt die rechtmäßigen Erben und kann bei unbekannten Erben einen Nachlasspfleger bestellen. Dieser verwaltet dann den Nachlass und entscheidet über die weitere Nutzung der Mietwohnung.
Die Räumung der Wohnung obliegt den Erben des verstorbenen Mieters. Sie sind verpflichtet, die Wohnung zu räumen und in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Existieren keine Erben oder schlagen diese das Erbe aus, kann das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger einsetzen. Ein Sonderkündigungsrecht nach § 564 BGB ermöglicht es sowohl Erben als auch Vermietern, das Mietverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum nächsten gesetzlichen Termin zu kündigen.
Ist der Mieter verstorben und lange unentdeckt geblieben, entstehen oft erhebliche Sanierungskosten. Körperflüssigkeiten und Verwesungsgerüche dringen in Böden, Wände und Möbel ein. VAH-gelistete Desinfektionsmittel und spezielle Reinigungsverfahren nach BiostoffV sind erforderlich, um die Wohnung wieder bewohnbar zu machen. Eine Ozonbehandlung neutralisiert verbliebene Gerüche auch in tiefer liegenden Materialschichten.
Die Kosten für eine fachgerechte Sanierung beginnen ab 500 €, eine Ozonbehandlung liegt bei ca. 12 €/m². Die Erben haften grundsätzlich für alle Kosten, die durch den Todesfall in der Mietwohnung entstehen. Vermieter müssen jedoch in Vorleistung treten, wenn keine zahlungsfähigen Erben vorhanden sind oder diese das Erbe ausschlagen. In solchen Fällen können die Kosten später über das Nachlassgericht geltend gemacht werden. Viele Versicherungen decken die Kosten einer professionellen Reinigung. Wir unterstützen Sie bei der Schadensmeldung.
Bei einer kostenlosen Besichtigung in Bünde beurteilen wir den Zustand der Wohnung und unterbreiten Ihnen konkrete Lösungsvorschläge. Erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005, um die Situation in Ihrem konkreten Fall zu besprechen.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Bünde und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Bünde und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Ja. Nach der Wohnungsräumung nach Todesfall in Bünde übergeben wir die Wohnung in einem hygienisch einwandfreien Zustand. Alle Kontaminationen werden beseitigt, sodass Sie bedenkenlos einziehen können.
Ja, unser Einsatzgebiet umfasst Bünde und die gesamte Umgebung, darunter Kirchlengern, Hiddenhausen, Enger, Löhne und Rödinghausen. Wir sind bundesweit tätig und in der Region schnell vor Ort.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Bünde und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Kirchlengern · Wohnungsräumung Hiddenhausen · Wohnungsräumung Enger · Löhne · Rödinghausen · Spenge · Hüllhorst · Herford · Lübbecke · Buer · Preußisch Oldendorf · Bad Oeynhausen · Bad Salzuflen · Melle · Werther · Hille · Vlotho · Bielefeld · Espelkamp · Bad Essen · Wohnungsräumung in Nordrhein-Westfalen
AST Deutschland Tatortreinigung
