Verstirbt ein Mieter in der Wohnung, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Herausforderungen. Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod, sondern geht gemäß § 563 BGB auf die Erben über. Diese übernehmen sowohl die Rechte als auch die Pflichten des verstorbenen Mieters. In Bünde müssen Vermieter zunächst abwarten, bis die Behörden ihre Ermittlungen abgeschlossen haben und die Wohnung freigeben.
Behörden versiegeln die Wohnung nach einem Todesfall oft vorübergehend. Vermieter dürfen diese Versiegelung nicht eigenmächtig entfernen oder die Wohnung betreten. Das Nachlassgericht ermittelt die rechtmäßigen Erben und kann bei unbekannten Erben einen Nachlasspfleger bestellen. Dieser verwaltet dann den Nachlass und entscheidet über die weitere Nutzung der Mietwohnung.
Die Räumung der Wohnung obliegt den Erben des verstorbenen Mieters. Sie sind verpflichtet, die Wohnung zu räumen und in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Existieren keine Erben oder schlagen diese das Erbe aus, wird die Angelegenheit komplizierter. Das Nachlassgericht kann dann einen Nachlasspfleger einsetzen. Bei einer kostenlosen Besichtigung beurteilen wir den Zustand der Wohnung und unterbreiten Ihnen konkrete Lösungsvorschläge.
Ist der Mieter verstorben und lange unentdeckt geblieben, entstehen oft erhebliche Sanierungskosten. Körperflüssigkeiten und Verwesungsgerüche dringen in Böden, Wände und Möbel ein. VAH-gelistete Desinfektionsmittel und spezielle Reinigungsverfahren sind erforderlich, um die Wohnung wieder bewohnbar zu machen. Die Kosten für eine Tatortreinigung beginnen ab 500 €, eine Ozonbehandlung kostet 12 €/m².
Die Erben haften für alle Kosten, die durch den Todesfall in der Mietwohnung entstehen. Vermieter müssen jedoch in Vorleistung treten, wenn keine zahlungsfähigen Erben vorhanden sind oder diese das Erbe ausschlagen. In solchen Fällen können Sie die Kosten später über das Nachlassgericht geltend machen. Rufen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 an, um die Situation in Ihrem konkreten Fall zu besprechen.
Rufen Sie unsere kostenlose Beratungshotline 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Alternativ können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir koordinieren den Einsatz in Bünde und Umgebung.
Beauftragen Sie einen Fachbetrieb mit Sachkunde nach IfSG. AST Deutschland verfügt über die notwendigen Qualifikationen und Ausrüstung. Wir dokumentieren jeden Einsatz in Bünde und übergeben die Räume in einem hygienisch einwandfreien Zustand.
Ja. Nach der Wohnungsräumung nach Todesfall in Bünde übergeben wir die Wohnung in einem hygienisch einwandfreien Zustand. Alle Kontaminationen werden beseitigt, sodass Sie bedenkenlos einziehen können.
Ja, unser Einsatzgebiet umfasst Bünde und die gesamte Umgebung, darunter Hunnebrock, Spradow, Bustedt, Dünne und Ennigloh. Wir sind bundesweit tätig und in der Region schnell vor Ort.
Ja, unsere Einsatzfahrzeuge sind grundsätzlich unbeschriftet. In Bünde und überall in Deutschland achten wir darauf, dass weder Fahrzeuge noch Mitarbeiter Rückschlüsse auf die Art des Auftrags zulassen.
Wir sind für Sie im Einsatz in Hunnebrock · Spradow · Bustedt · Dünne · Ennigloh · Werfen · Südlengern · Kirchlengern · Ahle · Muckum · Besenkamp · Eilshausen · Wohnungsräumung Hiddenhausen · Siele · Klosterbauerschaft · Holsen · Hinterbruch · Stift Quernheim · Oetinghausen · Groß Aschen · Wohnungsräumung Enger · Rödinghausen · Wohnungsräumung Löhne · Wohnungsräumung in Nordrhein-Westfalen
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