Wenn ein Mieter verstorben in Botnang aufgefunden wird, stehen Sie als Vermieter plötzlich vor rechtlichen, organisatorischen und hygienischen Fragen. Was gilt jetzt für den Mietvertrag, die Wohnung und die Kosten?
Der Tod eines Mieters beendet den Mietvertrag nicht automatisch. Nach § 563 BGB treten Angehörige, die mit dem Mieter zusammengelebt haben, in den Vertrag ein. Lebte der Mieter allein, geht das Mietverhältnis nach § 564 BGB auf die Erben über. Die Erben müssen mit einer Frist von einem Monat kündigen, wenn sie die Wohnung nicht weiterführen wollen. Bis dahin haften sie für die laufende Miete.
Sind keine Erben bekannt oder haben alle ausgeschlagen, übernimmt das Nachlassgericht die Koordination. Das Gericht bestellt einen Nachlasspfleger, der die Interessen des Nachlasses vertritt und auch die Wohnungsräumung veranlassen kann. Die Wohnung dürfen Sie als Vermieter nicht eigenmächtig räumen - auch nicht, wenn die Miete ausbleibt. Betreten Sie die Wohnung nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Erben oder des Nachlasspflegers.
Zuerst sind die Erben in der Pflicht: Sie haben die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Lehnen alle die Erbschaft ab oder ist der Nachlass überschuldet, bleibt der Schaden zunächst an Ihnen hängen. Dann greift Ihre Gebäudeversicherung - vorausgesetzt, die Police enthält eine Klausel für Kontaminationsschäden. Neuere Verträge decken Leichenfundschäden häufig explizit ab.
Die Kosten einer Reinigung beginnen ab 500 €. Arbeitsstunden werden mit ca. 40 €/h abgerechnet, Sonderabfall mit ca. 40 €/m³ entsorgt, eine Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation kostet ab 12 €/m². Bei länger unentdeckten Todesfällen dringen Körperflüssigkeiten tief in Estrich und Betondecke ein - dann steigen die Kosten deutlich. Dekontamination ist in solchen Fällen keine optionale Maßnahme, sondern hygienische Pflicht nach den RKI-Richtlinien.
Den Hausrat räumt der Nachlasspfleger oder ein beauftragter Entrümpler. Den kontaminierten Boden, Wandputz oder Estrich entfernt der Fachbetrieb im nächsten Schritt. Dabei werden ausschließlich VAH-gelistete Desinfektionsmittel eingesetzt, die nachweislich gegen Pathogene wie Hepatitis-B-Viren wirksam sind. Nach Abschluss der Dekontamination erfolgt eine Freigabemessung - diese ist Voraussetzung für die Wiedervermietung.
Der Ablauf: kostenlose Besichtigung → Schadensprotokoll → Angebot → Reinigung und Dekontamination → Freigabemessung → Freigabe. Die Dokumentation liefert Ihnen gleichzeitig die Grundlage für die Versicherungsmeldung.
Wir klären die Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung: ☎︎ 0800 6003005.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Botnang. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Ja, in Botnang und der gesamten Region Baden-Württemberg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Grundsätzlich die Erben. Treten keine Erben auf oder wird das Erbe ausgeschlagen, kann der Vermieter die Räumung in Botnang beauftragen. Wir helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden — rufen Sie 0800 6003005 an.
Wir führen nach der Reinigung in Botnang eine Abschlusskontrolle durch. Dabei werden alle Oberflächen auf Rückstände geprüft und bei Bedarf nachbehandelt. Die Ergebnisse werden dokumentiert.
Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Botnang werden dokumentiert.
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