Die Versicherung des verstorbenen Mieters kann die Reinigungskosten übernehmen. Prüfen Sie die Hausratpolice. Das wird oft vergessen.
Ein Mieter stirbt, und der Tod wird erst nach Tagen oder Wochen bemerkt. Erst der Geruch im Treppenhaus oder eine ausbleibende Mietzahlung gibt den Ausschlag. Je länger die Liegezeit andauert, desto tiefer dringen biologische Rückstände in Böden, Estrich und Wände ein - und desto aufwändiger wird die spätere Sanierung.
Rufen Sie bei Verdacht sofort die Polizei. Das ist Ihre einzige Handlungsoption. Der Vermieter darf die Wohnung nicht eigenmächtig betreten, solange sie versiegelt ist oder die Erben noch nicht ermittelt wurden. Ein Verstoß dagegen kann rechtliche Konsequenzen haben.
Der Mietvertrag endet nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Nach §§ 563-564 BGB geht das Mietverhältnis auf die Erben über, die dann ein Sonderkündigungsrecht haben. Um das Mietverhältnis zu beenden, müssen die Erben innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes kündigen. Solange das nicht geschieht, läuft der Vertrag weiter - inklusive Mietzahlungspflicht.
Sind keine Erben bekannt, schaltet das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger ein. Das dauert. Wohnungsauflösung und Materialrückbau dürfen erst beginnen, wenn die Erbschaftslage geklärt ist. Handeln Sie vorher, riskieren Sie Schadensersatzforderungen.
Als Vermieter haben Sie eine Sorgfaltspflicht gegenüber den übrigen Mietern im Haus. Dazu gehört: Sekundärkontamination im Treppenhaus oder in angrenzenden Wohnungen verhindern. Beauftragen Sie einen Betrieb mit Erfahrung in der Tatortreinigung - keine Hausmeisterfirma. Die Reinigung beginnt ab 500 €, eine Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisation kostet ab 12 €/m².
Vor dem Einsatz steht eine kostenlose Besichtigung. Dabei entsteht ein Leistungsverzeichnis mit allen Positionen - Reinigung, Desinfektion mit VAH-gelisteten Mitteln, Entsorgung (ca. 40 €/m³) und ggf. Estrichaustausch. Das Dokument brauchen Sie für die Versicherungsabrechnung.
Eine Wohnung mit Geruch oder sichtbaren Rückständen lässt sich nicht vermieten. Ein Todesfall in der Mietwohnung hinterlässt oft ein Stigma, das sich nur durch vollständige Sanierung beseitigen lässt. Dazu gehören Wandanstriche, Bodenbelagsaustausch und eine dokumentierte Freigabemessung.
Erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 - wir beraten zum Vorgehen in Bockenheim.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsräumung nach Todesfall in Bockenheim und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Ja, die Entsorgung kontaminierter Materialien ist in unserem Kostenvoranschlag für Bockenheim enthalten. Es entstehen keine versteckten Zusatzkosten.
Ja, über unser Kontaktformular können Sie Fotos hochladen. Bilder der betroffenen Räume helfen uns, den Umfang in Bockenheim besser einzuschätzen und Ihnen schneller einen realistischen Kostenvoranschlag zu erstellen.
Rund um Bockenheim sind wir unter anderem in Innenstadt II, Westend-Süd und Westend-Nord tätig. Unser Netzwerk in Hessen ermöglicht kurze Anfahrtswege und schnelle Einsatzzeiten.
Ja, bei Todesfällen übernimmt häufig die Hausratversicherung des Verstorbenen oder die Gebäudeversicherung des Eigentümers die Kosten. Wir unterstützen Sie bei der Abwicklung und rechnen auf Wunsch direkt mit der Versicherung ab.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Innenstadt II · Wohnungsräumung Westend-Süd · Wohnungsräumung Westend-Nord · Frankfurt-Mitte-West · Innenstadt I · Nordend-West · Eschersheim · Niederrad · Niederursel · Gallus · Dornbusch · Frankfurt am Main · Innenstadt III · Nordend-Ost · Frankfurt-Mitte-Nord · Eckenheim · Sachsenhausen-Nord · Frankfurt-Nord-West · Bornheim/Ostend · Sachsenhausen-Süd · Wohnungsräumung in Hessen
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