Wenn ein Mieter in der Wohnung verstirbt, stehen Vermieter vor rechtlichen und praktischen Fragen, die schnelles und korrektes Handeln erfordern. Der Mietvertrag geht automatisch auf die Erben über — das regelt §563 BGB. Als Vermieter dürfen Sie die Wohnung keinesfalls eigenmächtig betreten. Die Polizei oder das Ordnungsamt versiegelt die Räume nach der Leichenschau, und nur das Nachlassgericht oder berechtigte Erben können diese Versiegelung aufheben.
Die Erbenermittlung läuft über das Nachlassgericht in Bad Berleburg. Dieses Verfahren kann mehrere Wochen bis Monate dauern. Während dieser Zeit bleiben Sie auf den laufenden Mietkosten sitzen, können aber später Ansprüche gegen den Nachlass geltend machen. Dokumentieren Sie alle entstehenden Kosten sorgfältig — von der Miete bis zu eventuellen Schäden durch längeren Leerstand.
Für die Haftung gilt: Die Erben haften für alle Verbindlichkeiten des Verstorbenen, einschließlich Mietschulden und Renovierungskosten. Existieren keine Erben oder schlagen diese das Erbe aus, bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger. Dieser prüft, ob der Nachlass die Kosten deckt. Die Erben sind auch zur Wohnungsauflösung verpflichtet. Verweigern sie dies oder sind nicht auffindbar, müssen Sie als Vermieter tätig werden und können die Kosten später vom Nachlass zurückfordern.
Bei der Kostenfrage sollten Sie auch Versicherungen prüfen. Die Hausratversicherung des Verstorbenen kann Schäden an der Wohnungseinrichtung abdecken, während eine Haftpflichtversicherung für Schäden an der Bausubstanz aufkommen könnte. Fordern Sie entsprechende Nachweise von den Erben an.
Nach einem natürlichen Todesfall genügt meist eine fachgerechte Reinigung und Desinfektion. Bei längerer Liegezeit sind jedoch umfangreichere Sanierungsmaßnahmen nötig:
Einfache Reinigungsarbeiten beginnen ab etwa 500 €, umfangreichere Sanierungen können mehrere tausend Euro kosten. Ozonbehandlungen zur Geruchsbeseitigung liegen bei ab ca. 12 €/m².
Bei der Wiedervermietung empfiehlt sich Offenheit gegenüber Interessenten. Ein natürlicher Todesfall stellt rechtlich keinen Mangel dar. Eine fachgerechte Sanierung beseitigt alle hygienischen Bedenken und macht die Wohnung wieder vollständig vermietbar. Für eine kostenlose Besichtigung und Kostenschätzung erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Sie erreichen uns jederzeit unter 0800 6003005 (gebührenfrei). Nach einem kurzen Erstgespräch erstellen wir Ihnen einen individuellen Kostenvoranschlag für Bad Berleburg. Auf Wunsch nutzen Sie auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload.
Der Vermieter sollte zunächst die Erben kontaktieren und das Mietverhältnis kündigen. Ist keine Kontaktaufnahme möglich, empfiehlt sich die Beratung durch einen Anwalt oder das Nachlassgericht. Wir unterstützen in Bad Berleburg bei der praktischen Umsetzung.
Wichtig: Bei polizeilichen Ermittlungen die Freigabe abwarten. Die Kosten können über die Versicherung laufen — wir helfen bei der Abwicklung. Bei Mietwohnungen in Bad Berleburg sollte der Vermieter informiert werden.
Ja, über unser Online-Formular können Sie Ihren Fall beschreiben und Fotos hochladen. Wir melden uns zeitnah mit einem Kostenvoranschlag für Bad Berleburg. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Ja, wir arbeiten nach den Vorgaben des Robert Koch-Instituts und setzen zertifizierte Desinfektionsmittel ein. Unsere Verfahren entsprechen den geltenden Hygienestandards. Alle Einsätze in Bad Berleburg werden dokumentiert.
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