Der Tod eines Familienmitglieds bringt neben der Trauer sofort praktische Fragen mit sich. Wenn die Wohnungsräumung nach einem Todesfall ansteht, entstehen Kosten für laufende Miete, Nebenkosten und möglicherweise Sanierungsarbeiten. Diese Ausgaben gelten als Nachlassverbindlichkeiten und belasten das Erbe. Bei einem Todesfall in der Wohnung von Angehörigen kommt hinzu, dass biologische Kontaminationen eine Dekontamination nach BiostoffV erfordern. Wir führen eine kostenlose Besichtigung durch und klären alle Kostenfragen.
Wurde ein Angehöriger verstorben in der Wohnung aufgefunden und lag längere Zeit unentdeckt, entstehen durch Verwesungsprozesse gesundheitsgefährdende Biokontaminationen. RKI-Richtlinien schreiben vor, dass nur VAH-gelistete Desinfektionsmittel verwendet werden dürfen. Reinigungskosten beginnen ab 500 €, Entsorgungsgebühren liegen bei ca. 40 €/m³. Ozonbehandlungen zur Geruchsneutralisierung kosten ab 12 €/m². Gleichzeitig läuft die Miete weiter, bis die Wohnung ordnungsgemäß gekündigt wird. Diese Doppelbelastung macht eine zügige, fachgerechte Abwicklung unerlässlich.
Wenn ein Angehöriger verstorben ist, hängt das weitere Vorgehen in der Wohnung vom Zustand der Räume ab. Persönliche Gegenstände sortieren und Möbel ausräumen ist möglich, solange keine biologischen Spuren vorliegen. Bei Kontaminationen durch Körperflüssigkeiten oder Verwesung muss die Wohnungsauflösung nach Tod durch Fachkräfte erfolgen, da Laienreinigung gesundheitliche Risiken birgt und rechtliche Probleme nach sich ziehen kann. Unser Team in Weil der Stadt koordiniert alle notwendigen Schritte und sorgt für die ordnungsgemäße Freigabe der Räume.
Hausratversicherungen decken oft Reinigungskosten ab, wenn der Versicherungsfall eindeutig dokumentiert ist. Wohngebäudeversicherungen greifen bei strukturellen Schäden durch biologische Kontamination. Als Erben sind Sie zunächst zur Kostentragung verpflichtet, können jedoch Erstattungen geltend machen. Wir unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Versicherungen und dokumentieren alle Arbeitsschritte.
Für eine Besichtigung vor Ort und ein unverbindliches Angebot erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Für Wohnungsauflösung für Angehörige in Weil der Stadt erreichen Sie uns unter 0800 6003005 (kostenlos, 24/7). Schildern Sie kurz die Situation — wir kümmern uns um alles Weitere. Sie können auch unser Kontaktformular mit Foto-Upload nutzen.
Ja, über unser Online-Formular können Sie Ihren Fall beschreiben und Fotos hochladen. Wir melden uns zeitnah mit einem Kostenvoranschlag für Weil der Stadt. Die Erstberatung ist kostenlos und unverbindlich.
Ja, in Weil der Stadt und der gesamten Region Baden-Württemberg stehen wir Ihnen zur Verfügung. Rufen Sie 0800 6003005 an — wir sind rund um die Uhr erreichbar.
Ja, wir entfernen und entsorgen bei Bedarf Bodenbeläge, Matratzen, Polstermöbel und andere kontaminierte Einrichtungsgegenstände. Die fachgerechte Entsorgung in Weil der Stadt ist Teil unserer Leistung.
Wir legen großen Wert darauf, dass unser Einsatz in Weil der Stadt für Außenstehende nicht als Wohnungsauflösung für Angehörige erkennbar ist. Unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Kleidung und diskrete Anlieferung gehören zu unserem Standard.
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