Wenn ein Angehöriger verstorben ist und in der eigenen Wohnung aufgefunden wurde, entstehen neben der emotionalen Belastung auch praktische Aufgaben. Die Liegezeit spielt dabei eine entscheidende Rolle für den Zustand der Räumlichkeiten. Bei natürlichen Todesfällen ohne längere Liegezeit können Angehörige oft selbst mit der Wohnungsauflösung beginnen. Anders verhält es sich, wenn Verwesungsprozesse eingetreten sind oder Körperflüssigkeiten ausgetreten sind.
Die Wohnung des Verstorbenen gehört zum Nachlass und damit auch die Verantwortung für deren ordnungsgemäße Räumung und Reinigung. Als Erbe sind Sie verpflichtet, kontaminierte Bereiche fachgerecht sanieren zu lassen. Versuchen Sie niemals, Verwesungsrückstände selbst zu entfernen - dies birgt erhebliche Gesundheitsrisiken durch Bakterien und andere Krankheitserreger.
In Weener führen wir eine kostenlose Besichtigung durch, um den Sanierungsbedarf zu ermitteln. Dabei prüfen wir, welche Bereiche betroffen sind und welche Reinigungsverfahren erforderlich sind. Die Kosten sind Nachlassverbindlichkeiten und können oft über die Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung des Verstorbenen abgewickelt werden.
Wir setzen VAH-gelistete Desinfektionsmittel und spezielle Reinigungsverfahren nach BiostoffV ein. Kontaminierte Materialien wie Teppiche, Matratzen oder durchdrungene Holzböden müssen als Sonderabfall entsorgt werden.
Je nach Situation unterscheiden wir zwischen verschiedenen Sanierungsstufen:
Nehmen Sie bei Bedarf Unterstützung durch Notfallseelsorge oder Trauerhilfe in Niedersachsen in Anspruch. Unsere Mitarbeiter gehen diskret und respektvoll vor.
Zunächst sichern wir kontaminierte Bereiche ab. Persönliche Gegenstände werden geschützt und können vor der Reinigung geborgen werden. Die eigentliche Sanierung erfolgt dann in mehreren Phasen: mechanische Reinigung, Desinfektion und abschließende Qualitätskontrolle.
Die Kosten beginnen ab 500 € für kleinere Bereiche. Entsorgung wird mit ca. 40 €/m³ berechnet, eine Reinigungsstunde mit ca. 40 €/h. Viele Versicherungen übernehmen diese Kosten.
Eine kostenlose Erstberatung erhalten Sie unter ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Weener. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Weener setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
Wichtig: Bestatter kontaktieren, Sterbeurkunde beantragen, Versicherungen und Vermieter informieren. Für die Wohnung in Weener können Sie uns beauftragen — wir kümmern uns um Reinigung, Räumung und Entsorgung.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Weener, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Weener sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
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