Der Verlust eines Angehörigen ist eine der schwersten Erfahrungen im Leben. Wenn Ihr Vater, Ihre Mutter oder Ihre Großmutter in der eigenen Wohnung verstorben ist, stehen Sie vor besonderen Herausforderungen. Neben der Trauer müssen Sie sich um die Wohnung kümmern und wichtige Entscheidungen treffen.
Wurde Ihr Angehöriger verstorben in der Wohnung aufgefunden, übernehmen zunächst Polizei und Bestatter die notwendigen Maßnahmen. Nach der Freigabe durch die Behörden liegt es an Ihnen als Familie, über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Die Wohnung gehört nun zum Nachlass und damit zu Ihren Aufgaben als Erben.
In Schloß Holte-Stukenbrock mit seinen rund 25.944 Einwohnern kennen wir die besonderen Herausforderungen, vor denen Familien in dieser schweren Zeit stehen. Rufen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 an, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Nicht jeder Todesfall erfordert eine professionelle Reinigung. War Ihr Angehöriger verstorben und wurde zeitnah gefunden, können Sie die Wohnung meist selbst räumen. Anders verhält es sich bei längerer Liegezeit. Verwesungsprozesse führen zu Geruchsbelastung und Kontamination, die gesundheitsgefährlich werden können.
Körperflüssigkeiten dringen in Böden, Wände und Möbel ein. Diese biologischen Materialien lassen sich nicht mit herkömmlichen Reinigungsmitteln entfernen. Hier ist eine fachgerechte Tatortreinigung nach DIN-Normen und RKI-Richtlinien unumgänglich.
Bei einem natürlichen Todesfall ohne Verwesung können Sie als Familie die Wohnungsauflösung nach Tod selbst organisieren. Persönliche Gegenstände sortieren, Möbel ausräumen und die normale Endreinigung gehören zu den Aufgaben, die Angehörige bewältigen können.
Sobald jedoch biologische Kontamination vorliegt, sollten Sie die Finger davon lassen. Ohne entsprechende Schutzausrüstung und VAH-gelistete Desinfektionsmittel gefährden Sie Ihre Gesundheit. Unsere kostenlose Besichtigung hilft Ihnen, die Situation richtig einzuschätzen.
Die Kosten für Tatortreinigung und Wohnungsauflösung sind Nachlassverbindlichkeiten. Das bedeutet: Sie werden aus dem Erbe bezahlt, nicht aus Ihrem privaten Vermögen. Reicht der Nachlass nicht aus, können Sie das Erbe ausschlagen.
Prüfen Sie die Versicherungsunterlagen Ihres verstorbenen Angehörigen. Hausratversicherungen übernehmen oft Kosten für Tatortreinigung. Auch die Wohngebäudeversicherung kann bei Eigentumswohnungen greifen. Das Team unterstützt Sie gerne bei der Kommunikation mit den Versicherungen.
Die Wohnung zu räumen, in der ein geliebter Mensch gelebt und gestorben ist, belastet zusätzlich zur Trauer. In Nordrhein-Westfalen gibt es Notfallseelsorge und Trauerhilfe, die Sie in dieser schweren Zeit begleiten.
Auch wir verstehen, dass Sie mehr als nur einen Fachbetrieb brauchen. Unser Team in Schloß Holte-Stukenbrock arbeitet diskret und respektvoll. Wir nehmen Ihnen die belastenden Aufgaben ab, damit Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: die Verarbeitung Ihres Verlustes.
Kontaktieren Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005 für ein einfühlsames Beratungsgespräch. Wir sind für Sie da, wenn Sie uns brauchen.
Unter 0800 6003005 erreichen Sie unsere Disponenten — kostenlos, 24 Stunden am Tag. Schildern Sie den Umfang der Wohnungsauflösung für Angehörige in Schloß Holte-Stukenbrock und wir erstellen ein unverbindliches Angebot. Alternativ über unser Online-Formular.
Nein. Wir arbeiten in Schloß Holte-Stukenbrock grundsätzlich diskret — unbeschriftete Fahrzeuge, neutrale Arbeitskleidung, unauffälliger Transport der Materialien. Von außen ist nicht erkennbar, welche Art von Reinigung durchgeführt wird.
Kontaminierte Materialien werden fachgerecht als Sondermüll entsorgt. Wir arbeiten mit zugelassenen Entsorgungsbetrieben zusammen und dokumentieren die ordnungsgemäße Entsorgung in Schloß Holte-Stukenbrock lückenlos.
Ja, wir erstellen grundsätzlich einen kostenfreien Kostenvoranschlag, bevor wir mit der Arbeit beginnen. So wissen Sie vorher, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Rufen Sie uns unter 0800 6003005 an oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Ja, nach unserer Wohnungsauflösung für Angehörige ist die Wohnung in Schloß Holte-Stukenbrock hygienisch unbedenklich. Alle Oberflächen werden desinfiziert, kontaminierte Materialien fachgerecht entsorgt und bei Bedarf eine Geruchsneutralisation durchgeführt.
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