Wenn ein Angehöriger in der eigenen Wohnung verstirbt, gehört die Immobilie zum Nachlass. Als Erben sind Sie für alle anfallenden Kosten verantwortlich - von der laufenden Miete bis zur Reinigung. Diese Nachlassverbindlichkeiten müssen Sie auch dann tragen, wenn Sie das Erbe später ausschlagen möchten.
Bei einem natürlichen Tod ohne längere Liegezeit können Angehörige die Wohnungsräumung nach einem Todesfall oft selbst bewältigen. Anders verhält es sich, wenn Verwesungsprozesse eingesetzt haben. Bereits nach 24 Stunden bei Raumtemperatur beginnen biologische Zersetzungsprozesse, die Gerüche und Kontaminationen verursachen.
Verwesungsspuren sollten Angehörige niemals selbst entfernen. Körperflüssigkeiten dringen tief in Böden, Wände und Möbel ein. Ohne VAH-gelistete Desinfektionsmittel und entsprechende Schutzausrüstung entstehen Gesundheitsrisiken durch Bakterien und Viren. Die fachgerechte Entsorgung kontaminierter Materialien unterliegt strengen Vorschriften nach der Biostoffverordnung.
Als Erbe übernehmen Sie automatisch alle Verpflichtungen des Verstorbenen. Dazu gehört bei Mietwohnungen die Fortsetzung des Mietverhältnisses oder dessen ordnungsgemäße Kündigung. Bei Eigentumswohnungen entstehen Kosten für Instandhaltung und eventuelle Sanierungsmaßnahmen. Wurde die Wohnung durch den Todesfall kontaminiert, sind Reinigungskosten Teil der Nachlassverbindlichkeiten. Diese Ausgaben mindern den Nachlasswert und können steuerlich geltend gemacht werden.
Viele Angehörige wissen nicht, dass Hausrat- oder Wohngebäudeversicherungen die Kosten für die Reinigung nach Todesfällen übernehmen können. Prüfen Sie die Policen des Verstorbenen auf Klauseln zu Dekontamination nach Unglücksfällen. Auch bei natürlichem Tod erstatten manche Versicherer die Reinigungskosten. Eine kostenlose Besichtigung durch Fachbetriebe hilft bei der Schadensschätzung für den Versicherungsantrag.
Spezialisierte Unternehmen in Kreuzau beginnen mit einer Begutachtung des Schadens. Die Reinigung beginnt ab 500 €, Ozonbehandlung zur Geruchsneutralisierung kostet ab 12 €/m², Entsorgung kontaminierter Materialien ca. 40 €/m³.
Bei Todesfällen ohne Kontamination können Sie teilweise selbst tätig werden. Persönliche Gegenstände sortieren, Möbel ausräumen und normale Reinigungsarbeiten sind für Angehörige möglich. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und holen Sie sich Unterstützung von Familie oder Freunden.
Für eine Besichtigung vor Ort und ein unverbindliches Angebot erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Am schnellsten geht es telefonisch: 0800 6003005 (kostenlos, 24h). Wir besprechen Ihre Situation, erstellen einen Kostenvoranschlag und organisieren den Einsatz in Kreuzau. Bei Bedarf sind wir innerhalb weniger Stunden vor Ort.
Ja, alle eingesetzten Fachkräfte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) geschult und verfügen über die nötige Sachkunde für den Umgang mit biologischen Gefahrstoffen. Für Kreuzau setzen wir ausschließlich qualifiziertes Personal ein.
Nein, vor der Polizeifreigabe darf die Wohnung nicht betreten oder verändert werden. Sobald die Freigabe vorliegt, können wir in Kreuzau sofort mit der Reinigung beginnen — auch kurzfristig.
Je nach Kontamination können Teppiche, Matratzen, Polstermöbel, Vorhänge, Tapeten und Bodenbeläge betroffen sein. Wir prüfen vor Ort in Kreuzau, welche Materialien entsorgt und welche professionell gereinigt werden können.
Nein, Ihre Anwesenheit ist nicht erforderlich. Nach einer Schlüsselübergabe oder Zugangsberechtigung können wir den Einsatz in Kreuzau eigenständig durchführen. Sie erhalten eine Dokumentation der durchgeführten Arbeiten.
Wir sind für Sie im Einsatz in Wohnungsräumung Nideggen · Wohnungsräumung Düren · Wohnungsräumung Merzenich · Langerwehe · Zülpich · Nörvenich · Niederzier · Eschweiler · Stolberg · Kerpen · Simmerath · Mechernich · Lechenich · Jülich · Elsdorf · Aldenhoven · Brand · Euskirchen · Eilendorf · Kall · Wohnungsräumung in Nordrhein-Westfalen
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