Wenn ein Angehöriger verstorben ist, kommen neben der Trauer oft praktische Pflichten auf die Erben zu. Die Wohnung muss geräumt und gegebenenfalls gereinigt werden. Besonders bei biologischen Verunreinigungen, die nach einem Todesfall in der Wohnung entstehen können, ist Hilfe durch Fachpersonal notwendig, um Gesundheitsrisiken zu vermeiden.
Nicht jeder Todesfall erfordert eine spezialisierte Tatortreinigung. Wenn in der Wohnung keine Verunreinigungen durch längere Liegezeiten entstanden sind, kann eine normale Räumung ausreichen. Doch bei längeren Liegezeiten setzen Verwesungsprozesse ein, die Böden, Möbel und Wände kontaminieren können.
Diese biologischen Rückstände bergen gesundheitliche Gefahren durch Bakterien und Viren. Eine Reinigung mit herkömmlichen Mitteln reicht hier nicht aus, da Gerüche und Krankheitserreger bestehen bleiben. Eine Tatortreinigung verwendet VAH-gelistete Desinfektionsmittel und folgt den Vorgaben der BiostoffV, um eine sichere Dekontamination zu gewährleisten.
Die Erbschaftsregelungen machen klar: Die Wohnungsräumung nach einem Todesfall gehört zu den Nachlasspflichten. Als Erbe tragen Sie die Verantwortung für die ordnungsgemäße Übergabe der Räume. Schon kleine Verunreinigungen können die Übergabe an Vermieter oder Käufer erschweren.
Ein erster Schritt ist die Beurteilung des Zustands der Räumlichkeiten. Eine kostenlose Besichtigung durch Fachkräfte gibt Ihnen Gewissheit über den Aufwand und die Kosten. So können Sie entscheiden, ob eine Reinigung notwendig ist, bevor Sie weitere Maßnahmen planen.
Ein oft übersehener Aspekt ist die Möglichkeit, dass Versicherungen die Kosten übernehmen. Die Hausratversicherung des Verstorbenen oder bei Eigentumswohnungen die Wohngebäudeversicherung können solche Fälle abdecken. Es lohnt sich, die Policen genau zu prüfen, um finanzielle Belastungen zu minimieren.
Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung mit Fotos, bevor Sie mit der Räumung beginnen. Diese Unterlagen sind wichtig, um Ansprüche geltend zu machen. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Versicherung kann Klarheit schaffen und unnötige Ausgaben vermeiden.
Nach Ihrer Anfrage führen wir eine kostenlose Besichtigung durch, bewerten die Situation vor Ort und erstellen ein konkretes Angebot. Erst nach Ihrer Zustimmung beginnen wir mit der Reinigung, die je nach Aufwand Desinfektion, Entsorgung (ca. 40 €/m³) und Geruchsbeseitigung umfasst.
Am Ende erhalten Sie eine vollständig gereinigte Wohnung, die wieder nutzbar oder übergebbar ist. Unsere Arbeit entspricht den Richtlinien des RKI und der BiostoffV. Für eine kostenlose Besichtigung in Bad Waldsee erreichen Sie uns unter ☎︎ 0800 6003005.
Kontaktieren Sie AST Deutschland unter 0800 6003005 — kostenfrei und rund um die Uhr. Nach Ihrem Anruf erhalten Sie zeitnah einen Kostenvoranschlag für die Wohnungsauflösung für Angehörige in Bad Waldsee. Alternativ: Kontaktformular.
Die Kosten hängen vom Umfang der Reinigung, der Raumgröße und dem Kontaminationsgrad ab. Bei einem Todesfall übernimmt häufig die Hausratversicherung oder die Wohngebäudeversicherung die Kosten. Wir erstellen Ihnen vorab einen kostenlosen Kostenvoranschlag für Bad Waldsee.
Schildern Sie möglichst genau, was passiert ist: Art des Vorfalls, Raumgröße, betroffene Flächen und — falls bekannt — den Zeitraum seit dem Ereignis. Fotos über unser Kontaktformular erleichtern die Einschätzung für Bad Waldsee erheblich.
Ja, nach unserer Wohnungsauflösung für Angehörige ist die Wohnung in Bad Waldsee hygienisch unbedenklich. Alle Oberflächen werden desinfiziert, kontaminierte Materialien fachgerecht entsorgt und bei Bedarf eine Geruchsneutralisation durchgeführt.
Unsere Mitarbeiter verfügen über Sachkunde nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) und werden regelmäßig geschult. Sie arbeiten mit professioneller Schutzausrüstung und nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts.
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