Wer eine Wohnung nach einem Todesfall später vermieten oder verkaufen möchte, kommt an einer Frage nicht vorbei: Ist das belastete Material wirklich heraus, oder wurde nur die Oberfläche gewischt? Diese Seite beschreibt, in welcher Reihenfolge eine Leichenfundortreinigung in Zolling abläuft und was vorher geklärt wird. Dasselbe Vorgehen gilt, wenn wir eine Wohnung nach einem Todesfall übernehmen oder eine Wohnungsauflösung machen.
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Von der ersten Klärung bis zum Abschluss
- Warten auf die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt keine Reinigung, solange der Ort nicht freigegeben ist. Bis dahin bleibt alles so, wie es ist.
- Nichts selbst putzen. Fugen, Holzdielen, Teppichrücken und Estrich nehmen auf, was auf sie trifft, und geben es nicht von allein wieder her. Eine Fläche, die sauber aussieht, sagt darum nichts über ihren biologischen Zustand. Wischen verteilt Rückstände über die Oberfläche, statt sie aus dem Material zu holen. Auch der Geruch sitzt dort unten. Er hört auf, sobald die Quelle im Material entfernt ist, und nicht, wenn ein Mittel darüber läuft. Wer bis dahin nichts anfasst, macht nichts falsch.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft es, zu schildern, was geschehen ist, seit wann der Zustand besteht, welche Räume betroffen sind und wer den Auftrag erteilen und den Zugang ermöglichen kann.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jeder Zusage schaut sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung kostet nichts.
- Was im Angebot steht. Danach steht schriftlich fest, welche Arbeiten wir übernehmen und in welchem Umfang. Erst nach Ihrer Zustimmung fängt jemand an.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen desinfizieren wir mit VAH-gelisteten Präparaten. Je nach Fall bleibt es bei der Tatortreinigung, oder wir übernehmen die ganze Wohnung und räumen sie leer. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus ausbleiben.
Welcher dieser Schritte bei Ihnen gerade ansteht, lässt sich in einem kurzen Gespräch sortieren. Entschieden wird dabei nichts, das kommt erst mit dem Angebot.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.