Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort nicht freigegeben haben, entscheidet niemand sonst über die Räume, auch keine Angehörigen und kein Vermieter. Nach der Freigabe liegt die Entscheidung bei den Personen, die über die Wohnung verfügen, und ab da können wir übernehmen: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und, wenn das gewünscht ist, die Wohnungsauflösung. Wir kommen dafür zum Einsatzort in Zierenberg.
Das Auge ist hier kein verlässlicher Maßstab. Eine Fläche wirkt nach einem Wischgang wieder unauffällig, obwohl das Material darunter betroffen ist. Rückstände wandern in Fugen, in Holz, unter den Bodenbelag und in den Estrich, und dort sind sie nicht zu sehen. Wer oberflächlich reinigt, verteilt sie zusätzlich auf angrenzende Flächen. Der Geruch zeigt das später an, denn er kommt aus dem Material zurück, solange die Quelle darin sitzt. Ist sie entfernt, bleibt er weg. Wir arbeiten nach der Biostoffverordnung, nehmen kontaminiertes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die betroffenen Flächen.
Vom Zustand der Räume und vom Umfang der Arbeit. Damit daran nichts geschätzt werden muss, sehen wir uns die Wohnung vorher an, und diese Besichtigung kostet nichts. Danach bekommen Sie ein Angebot, in dem der Umfang schriftlich festgehalten ist. Gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben.
Mit der Freigabe, falls die Polizei eingeschaltet ist. Vorher wird an einem Fundort nichts bearbeitet. Danach folgt die Besichtigung, bei der wir aufnehmen, welche Räume und welche Aufbauten betroffen sind. Auf Wunsch legen wir die Arbeitszeiten so, dass Begegnungen im Haus vermieden werden.
Das hängt vom Einzelfall ab. Wie viel Substanz betroffen ist, zeigt sich erst vor Ort, deshalb wird die Dauer bei der Besichtigung besprochen und im Angebot mit festgehalten.
Für ein erstes Gespräch genügt, was Sie ohnehin wissen: um welche Räume es geht und ob die Behörden noch damit befasst sind. Alles Weitere klärt sich bei der Besichtigung.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
