Bevor in einer Wohnung gereinigt werden kann, muss die Freigabe geklärt sein. Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft an einem Fundort arbeiten, bleibt alles unberührt. Danach übernehmen wir die Leichenfundortreinigung, die Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung in Zellingen.
Kostenlose Beratung, jetzt anrufen.
So geht es weiter
- Solange ermittelt wird. Ist die Polizei eingeschaltet, beginnt keine Reinigung. Erst mit der Freigabe des Fundortes wird der Zugang für uns möglich.
- Warum Wischen nicht hilft. Unter dem sichtbaren Belag folgt Schicht auf Schicht: Fugen, Kleber, Trittschalldämmung, darunter der Estrich. Flüssigkeit läuft an den Rändern vorbei und wird von diesen Schichten aufgenommen. Oben wischt man sie fort, unten bleibt sie. Eine Fläche sieht dann sauber aus und ist es biologisch nicht. Auch der Geruch hat seine Quelle in diesem Material und verschwindet dauerhaft, sobald es entfernt ist.
- Was am Telefon geklärt wird. Nützlich ist alles, was Sie schon wissen: um welche Räume es geht, welche Flächen betroffen sind, ob die Freigabe vorliegt und wer Zugang hat. Daraus ergibt sich, ob eine Tatortreinigung ansteht, die Übernahme der Wohnung oder eine vollständige Auflösung.
- Wir sehen uns die Räume an. Die Besichtigung kostet nichts. Vor Ort wird sichtbar, wie weit die Kontamination reicht und welcher Hausrat bleiben soll.
- Der Umfang wird festgehalten. Sie erhalten vorab ein Angebot. Der Aufwand richtet sich nach dem Zustand der Räume. Gearbeitet wird erst nach Ihrer Zustimmung.
- Die Arbeit selbst. Belastetes Material nehmen wir heraus und entsorgen es fachgerecht, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Bei einer Wohnungsauflösung räumen wir den gesamten Hausrat, sortieren ihn und führen ihn ab. Entsorgt wird nichts, bevor die Freigabe dafür vorliegt. Unsere Fahrzeuge sind nicht beschriftet.
Wenn Sie den Zustand der Räume schildern, lässt sich der weitere Ablauf im Gespräch festlegen.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.