Nach einem Todesfall in einer Wohnung bleibt Persönliches zurück: Papiere, Post, Fotos, Kleidung. Darüber entscheidet der Auftraggeber, entsorgt wird nur, was er vorher freigegeben hat. Diese Seite beschreibt den Weg von der ersten Auskunft bis zur fertigen Wohnung, für Leichenfundortreinigung und Tatortreinigung in Zell ebenso wie für die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall und für eine Wohnungsauflösung.
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Der Ablauf in sechs Schritten
- Die behördliche Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, richtet sich der Beginn nach ihr. Gearbeitet wird erst, wenn Polizei oder Staatsanwaltschaft die Räume freigegeben haben.
- Nicht selbst reinigen. Ein Bodenbelag schließt nicht ab. Rückstände laufen in Nähte, Fugen und die Ritzen zwischen Dielen, sammeln sich unter dem Belag und werden vom Estrich aufgenommen, weil dieser porös ist. Auf der Oberfläche lässt sich das wegwischen, am Zustand der Schichten darunter ändert das nichts. Wie sauber eine Fläche aussieht, sagt über ihren biologischen Zustand nichts aus. Wischen verteilt zudem, was gebunden bleiben müsste. Der Geruch hängt an derselben Stelle: Er hört auf, sobald das betroffene Material entfernt ist.
- Das Vorgespräch. Am Telefon hilft, was Sie schon wissen: um welche Räume es geht, ob die Polizei beteiligt war, wie die Wohnung zugänglich ist. Danach lässt sich einschätzen, was gebraucht wird.
- Ansehen, was zu tun ist. Vor jedem Auftrag sieht sich jemand die Räume an. Diese Besichtigung ist kostenlos. Die Einsatzfahrzeuge sind neutral, ohne Firmenbeschriftung.
- Das schriftliche Angebot. Sie erhalten den Umfang schriftlich, bevor etwas beginnt. Erst mit Ihrer Zustimmung fängt die Arbeit an.
- Ausführung. Kontaminiertes Material kommt heraus und wird fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden desinfiziert. Je nach Lage bleibt es bei der Reinigung des Fundortes, oder die Wohnung wird vollständig übernommen und aufgelöst.
Der erste Schritt ist ein Telefonat mit kurzer Schilderung der Lage. Alles Weitere ergibt sich aus Besichtigung und Angebot.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.