Solange Polizei oder Staatsanwaltschaft einen Fundort noch nicht freigegeben haben, wird dort nicht gereinigt. Mit der Freigabe beginnt der Teil, den wir übernehmen: Tatortreinigung und Leichenfundortreinigung, die Übernahme einer Wohnung nach einem Todesfall, auf Wunsch die Wohnungsauflösung. Wir fahren dafür zum Einsatzort, auch nach Wusterhausen/Dosse.
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Wie ein Einsatz abläuft
- Zuerst die Freigabe. Ist die Polizei eingeschaltet, entscheidet sie, wann die Räume wieder zugänglich sind. Bis dahin ruht alles.
- Nichts selbst putzen. Wie weit etwas ins Material gegangen ist, lässt sich mit bloßem Auge nicht feststellen. Rückstände ziehen in Bodenbeläge, Fugen, Holz und Estrich. Was sauber aussieht, ist damit nicht sauber. Wischen verteilt nur, was obenauf liegt. Auch der Geruch hat seine Quelle im Material und bleibt, solange diese im Raum ist. Das tatsächliche Ausmaß lässt sich erst bei der Besichtigung beurteilen.
- Das erste Telefonat. Geschildert werden sollte, um welche Räume es geht, was vorgefallen ist und ob eine Freigabe vorliegt. Unvollständige Angaben sind kein Hindernis.
- Der Termin vor Ort. Die Besichtigung ist kostenlos. Wir sehen uns die Räume an und prüfen, welche Bereiche betroffen sind und was ausgebaut werden muss.
- Angebot. Sie bekommen den Umfang der Arbeiten vorab schriftlich. Erst nach Ihrer Zustimmung fängt jemand an. Was es kostet, richtet sich nach dem Zustand der Räume.
- Und dann wird gearbeitet. Kontaminiertes Material wird entfernt und fachgerecht entsorgt, die betroffenen Flächen werden mit VAH-gelisteten Präparaten desinfiziert. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke sichern wir und geben sie an die Berechtigten. Zum Abschluss erhalten Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die sich bei einer Versicherung einreichen lässt.
Ob im Einzelfall gereinigt, die Wohnung übernommen oder aufgelöst wird, ergibt sich aus dem Gespräch und dem Termin vor Ort.
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.