Eine Wohnung, in der ein Mensch gefunden wurde, kann danach wieder bewohnt, vermietet oder verkauft werden. Voraussetzung ist, dass die Rückstände aus dem Material heraus sind und nicht nur die Oberfläche sauber aussieht. Wir übernehmen in Wüstenrot die Leichenfundortreinigung, die Tatortreinigung, die Reinigung einer Wohnung nach einem Todesfall und die Wohnungsauflösung.
Wird nur die Oberfläche behandelt, bleibt darunter alles liegen. Rückstände ziehen in Fugen, unter den Bodenbelag, in Holz und in den Estrich. Dorthin reicht kein Reiniger, der von oben aufgetragen wird. Wischen holt nichts heraus, es verteilt die Rückstände auf mehr Fläche. Auch der Geruch hört erst auf, wenn die Quelle im Material entfernt ist. Deshalb nehmen wir betroffenes Material heraus, entsorgen es fachgerecht und desinfizieren die Flächen.
Das richtet sich nach dem Zustand der Räume. Wir sehen uns die Wohnung kostenlos an. Danach erhalten Sie ein Angebot, und gearbeitet wird erst, wenn Sie zugestimmt haben. Am Ende bekommen Sie eine aufgeschlüsselte Rechnung und eine Dokumentation, die Sie bei Ihrer Versicherung einreichen können.
Das hängt vom einzelnen Fall ab und wird bei der Besichtigung geklärt. Begonnen wird, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft den Ort freigegeben haben. Bei einer Wohnungsauflösung kommt das Sortieren hinzu. Dokumente, Bargeld, Schmuck und Erinnerungsstücke werden gesichert und den Berechtigten übergeben. Entsorgt wird nichts, solange die Freigabe dafür fehlt.
Am Anblick nicht. Ein Raum kann aufgeräumt und trocken wirken, während das Material darunter biologisch belastet ist. Sauber aussehen und sauber sein sind zwei verschiedene Dinge. Bei der Besichtigung prüfen wir, was betroffen ist und was bleiben kann.
Am Anfang steht ein kurzes Gespräch über den Zustand der Räume und darüber, was gefunden wurde. Danach sieht sich jemand die Wohnung vor Ort an.
AST Deutschland Tatortreinigung
Dieser Text beschreibt unsere Leistungen und den Ablauf eines Einsatzes. Er ersetzt keine Rechtsberatung. Fragen zu Haftung, Kostenübernahme oder Zuständigkeiten klären Sie bitte mit einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt.
